Tagesordnung - 84. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 84. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 23.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme von Protokollen      
Ö 3  
Infrastrukturplan erstellen  
1514/4  
Ö 4  
Empfehlungen zum Denkmalschutz  
1335/4  
Ö 5  
Beschlussvorschlag Frau Dr. Timper - Vorsitzende DenkmalB - betr.: Die Wohnanlage Orber-/Charlottenbrunner-/Salzbrunner Straße unter Denkmalschutz stellen      
Ö 6  
Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
1343/4  
Ö 7  
Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
1521/4  
    13.01.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 16 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird.

Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen stichprobenartig zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war:

  1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
  2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
  3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
  4. Suarez-/Steifensandstraße
  5. Dernburgstraße 58
  6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
  7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
  8. Pariser Straße 23-24
  9. Pfalzburger Straße 64-66
  10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
  11. Seesener Straße 15
  12. Seesener Straße 41-47
  13. Spichernstraße 6-9
  14. Fritz-Wildung-Straße 14
  15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
  16. Goslarer Ufer 1
  17. Charlottenburger Ufer 16A -17
  18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
  19. Sömmeringstraße 8-22
  20. Am Spreebord
  21. Klausthaler Straße 23-27
  22. Otto-Suhr-Allee 18-20
  23. Katharinenstraße 24-25
  24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
  25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193

Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird.

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              8              dagegen:         7              Enthaltung:              0

   
    21.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.4 - vertagt
    Die Drucksache wird auf die nächste Sitzung der BVV vertagt

Die Drucksache wird auf die nächste Sitzung der BVV vertagt.

 

   
    18.02.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu

Die BVV stimmt der Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu.

   
    09.03.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9 - vertagt
   

 

   
    23.03.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, weiterhin durchsetzen wird.

 

Der BVV ist für die im Folgenden genannten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück hätten angelegt werden müssen (SOLL) und c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST):

 

  1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
  2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
  3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
  4. Suarez-/Steifensandstraße
  5. Dernburgstraße 58
  6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
  7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
  8. Pariser Straße 23-24
  9. Pfalzburger Straße 64-66
  10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
  11. Seesener Straße 15
  12. Seesener Straße 41-47
  13. Spichernstraße 6-9
  14. Fritz-Wildung-Straße 14
  15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
  16. Goslarer Ufer 1
  17. Charlottenburger Ufer 16A -17
  18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
  19. Sömmeringstraße 8-22
  20. Am Spreebord
  21. Klausthaler Straße 23-27
  22. Otto-Suhr-Allee 18-20
  23. Katharinenstraße 24-25
  24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
  25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
  26. Westend-Park, Tharauer Allee
  27. Albrecht-Achilles-Straße
  28. Otto-Suhr-Allee 18-20
  29. Bleibtreustraße 25
  30. Klausthaler Straße 28, 30
  31. Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
  32. Durlacher Straße 5 („Park Carré“)

 

In den Fällen, bei denen Soll und Ist nicht übereinstimmen, sind Verfahren einzuleiten, so dass entweder die Spielplatzfläche nachträglich geschaffen wird oder eine monetäre Ablöse zu leisten ist.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2016 zu berichten.

 

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird.

Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen stichprobenartig zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war:

  1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
  2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
  3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
  4. Suarez-/Steifensandstraße
  5. Dernburgstraße 58
  6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
  7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
  8. Pariser Straße 23-24
  9. Pfalzburger Straße 64-66
  10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
  11. Seesener Straße 15
  12. Seesener Straße 41-47
  13. Spichernstraße 6-9
  14. Fritz-Wildung-Straße 14
  15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
  16. Goslarer Ufer 1
  17. Charlottenburger Ufer 16A -17
  18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
  19. Sömmeringstraße 8-22
  20. Am Spreebord
  21. Klausthaler Straße 23-27
  22. Otto-Suhr-Allee 18-20
  23. Katharinenstraße 24-25
  24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
  25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
  26. Westend-Park, Tharauer Allee
  27. Albrecht-Achilles-Straße
  28. Otto-Suhr-Allee 18-20
  29. Bleibtreustraße 25
  30. Klausthaler Straße 28, 30
  31. Knesebeckstraße 35-37 („Kurfürsten-Logen“)
  32. Durlacher Straße 5 („Park Carré“)

Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird.

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:9                            dagegen: 6                      Enthaltung:0             

   
    21.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.16 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu (Zusammenbehandlung mit DS-Nr

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu (Zusammenbehandlung mit DS-Nr. 1343/4; TOP 9.11).

Ö 8  
Hotel Bogota - die Geschichte eines Hauses nicht vergessen!  
1531/4  
Ö 9  
Stadtentwicklung am Henriettenplatz  
1537/4  
Ö 10  
Befreiungsliste um den Abriss von Wohneinheiten ergänzen  
Enthält Anlagen
1540/4  
Ö 11  
Mietenbündnis im Bezirk evaluieren  
1459/4  
Ö 12  
Bericht aus dem Denkmalbeirat      
Ö 13  
Bericht des Bezirksamtes      
N 13.1     (nichtöffentlich)      
Ö 14  
Verschiedenes      
               
 
 

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