Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob die Wohnanlage und Autobahnüberbauung der DEGEWO in der Schlangenbader Straße, einschließlich der Außenanlagen und der Randbebauung als Gesamtanlage in die Denkmalliste Berlin eingetragen werden kann. Die stillgelegte zentrale Müllentsorgungsanlage soll in situ erhalten werden.
Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.