Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie es planungsrechtlich ermöglicht werden kann, dass ungenutzte Flächen im Bezirk, die laut B-Plan nicht für Wohnungsbau ausgewiesen sind, in diesen überführt werden können.
Vorerst soll dies exemplarisch für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 22-32 geprüft werden. Für das Grundstück ist laut B-Plan Gewerbe vorgesehen. Das Grundstück selber liegt seit Jahren brach, weil es keine Nachfrage nach einer Gewerbeansiedelung an dieser Stelle gibt.
Der BVV ist bis zum 30.06.2014 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie es planungsrechtlich ermöglicht werden kann, dass ungenutzte Flächen im Bezirk, die laut B-Plan nicht für Wohnungsbau ausgewiesen sind, in diesen überführt werden können.
Vorerst soll dies exemplarisch für das Grundstück Fürstenbrunner Weg 22-32 geprüft werden. Für das Grundstück ist laut B-Plan Gewerbe vorgesehen. Das Grundstück selber liegt seit Jahren brach, weil es keine Nachfrage nach einer Gewerbeansiedelung an dieser Stelle gibt.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Eigentümer, die Voraussetzungen zu prüfen (auch Änderung bzw. Aufstellen eines neuen B-Plans), um hier planungsrechtlich Wohnungsbau zuzulassen.
Planungsleistungen inkl. nötiger Gutachten, z.B. ein Lärmschutzgutachten, soll der Eigentümer in Auftrag geben und finanzieren. Ziel soll es sein, an dieser Stelle in absehbarer Zeit bezahlbares, stadtverträgliches Wohnen zu schaffen. Die bestehende Gemengelage mit Wohngebäuden, Einzelhandelsbetrieben, Trauerfeierhalle und Bezirksgärtnerei entspricht mehr den Planungszielen zur Entwicklung eines Gewerbegebietes. Die Entwicklung einer Wohnbebauung kann die bestehenden Wohngebäude östlich des Fürstenbrunner Weges funktional und städtebaulich ergänzen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2014 im Ausschuss zu berichten.