BV Kaas Elias merkt an, dass nach Beratung in der Fraktion der Antrag als Prüfauftrag umgedeutet werden soll. BV Süß steht negativ zum Antrag, weil aus logistischen Gründen dieser nicht umsetzbar ist. BzStR Engelmann teilt mit, dass bereits zwei Stellungnahmen der Abteilungen Bürgerdienste und Jugend vorliegen. Diese sagen u.a. aus, dass eine nächtliche schulfremde Nutzung mit den schulauftragsgemäßen Nutzungszeiten kollidiert und deshalb nicht in Betracht kommt. BV Hansen empfiehlt trotzdem einem Prüfauftrag zuzustimmen, damit das Jugendparlament eine vernünftige Antwort bekommt und schlägt eine Änderung des Textes vor.
Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt dem Ausschuss für Schule,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Schulen nachts für Wohnungslose, die nicht in Notunterkünften übernachten können, zur Verfügung gestellt werden können.
(Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 15.11.2013)
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass Schulen nachts für Wohnungslose, die nicht in einer Notunterkunft übernachten können, zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll zunächst der Bedarf an fehlenden Schlafplätzen ermittelt werden, um dann ausreichend Plätze in Schulen zu schaffen.