Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das Landeskrankenhausgesetz (LKG) im § 30 (Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher) dahingehend erweitert wird, dass auf die Patientenfürsprecherin und/ oder -fürsprecher bereits bei der Aufnahme eines Patienten schriftlich unter Nennung der Aufgabenstellung, der Erreichbarkeit und der Verschwiegenheitspflicht des/der Patientenfürsprecherin/ Fürsprecher, hingewiesen wird. Hierzu können z.B. Patientenbroschüren sowie weitere Hinweise zum Krankenhausaufenthalt genutzt werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2014 zu berichten.
Ursprungstext:
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Der BVV ist bis zum 31.01.2014 zu berichten.