Auszug - Bekanntheit der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in den Krankenhäusern verbessern  

 
 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 23.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0767/4 Bekanntheit der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in den Krankenhäusern verbessern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Wittke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Kaas Elias begrüßt den Antrag und möchte wissen, ob die Antwort des Rechtsamtes zur Frage der Erteilung von Auskünften an Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher schon vorliegt

BV Kaas Elias begrüßt den Antrag und möchte wissen, ob die Antwort des Rechtsamtes zur Frage der Erteilung von Auskünften an Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher schon vorliegt. BzStR Engelmann verweist in diesem Zusammenhang auf das den Ausschussmitgliedern verteilte Schreiben des Rechtsamtes vom 03.01.2014 (Anlage 1 zum Protokoll). BV Süß weist auf den Vorschlag hin, Flyer und Namensschilder der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher zur Verfügung zu stellen, wenn die BVV bereit ist, dies zu finanzieren. Herr Engelmann ergänzt, dass im Etat seiner Abteilung dafür keine Gelder zur Verfügung stehen. In der daraufhin anschließenden Diskussion, teilt der Ausschussvorsitzende mit, Namensschilder für die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher zur Verfügung zu stellen. BV Süß beantragt abschließend den Berichtszeitraum auf den 31.03.2014 zu verändern.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass

das Landeskrankenhausgesetz (LKG) im § 30 (Patientenfürsprecherinnen und -

fürsprecher) dahingehend erweitert wird, dass auf die Patientenfürsprecherin und/ oder

-fürsprecher bereits bei der Aufnahme eines Patienten schriftlich unter Nennung der

Aufgabenstellung, der Erreichbarkeit und der Verschwiegenheitspflicht des/der

Patientenfürsprecherin/ Fürsprecher, hingewiesen wird. Hierzu können z.B.

Patientenbroschüren sowie weitere Hinweise zum Krankenhausaufenthalt genutzt

werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2014 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:  einstimmig                            dagegen:                                          Enthaltungen:

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das Landeskrankenhausgesetz (LKG) im § 30 (Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher) dahingehend erweitert wird, dass auf die Patientenfürsprecherin  und/ oder -fürsprecher bereits bei der Aufnahme eines Patienten schriftlich unter Nennung der Aufgabenstellung, der Erreichbarkeit und der Verschwiegenheitspflicht des/der Patientenfürsprecherin/ Fürsprecher, hingewiesen wird. Hierzu können z.B. Patientenbroschüren sowie weitere Hinweise zum Krankenhausaufenthalt genutzt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2014 zu berichten.

 

Ursprungstext:

.

Der BVV ist bis zum 31.01.2014 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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