Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die BVV sieht den hohen Denkmalwert der Kantgarage und fordert daher mit großem Nachdruck die Erhaltung und Instandsetzung des eingetragenen Baudenkmals als einzigartiges, innovatives Bauwerk der 20er Jahre.
Für den Erhalt und die Instandsetzung soll der Eigentümer zügig Schritte einleiten. Einen Abriss lehnt die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf ab.
Das Bezirksamt wird gebeten, zusammen mit dem Landesdenkmalamt dem Investor Gespräche anzubieten, um ein mögliches Nutzungskonzept, z.B. als E-Mobility-Standort, Fahrradparkhaus, museale Nutzung, mit dem Eigentümer und Betriebsinteressenten zu entwickeln, damit das Denkmal erhalten bleiben kann.
Ursprungsantrag:
Das Bezirksamt wird gebeten, zugunsten des Erhalts des vom Abriss bedrohten Baudenkmals Kantgarage zeitnah folgendes zu unternehmen:
- Alles Erforderliche dafür zu tun, dass das Denkmal nicht abgerissen wird, sondern erhalten werden kann.
- Dem Denkmalbeirat und dem Stadtentwicklungsausschuss die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Eigentümers vorzulegen, mit der der drohende Abriss begründet wird.
- Dem Denkmalbeirat und dem Stadtentwicklungsausschuss zu erläutern, welche baulichen Schäden vorliegen und belastbare Zahlen vorzulegen, was die Sanierung dieser Schäden kosten wird (der Eigentümer muss dies schließlich im Rahmen seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung nachgewiesen haben).
- Gemeinsam mit dem Eigentümer und Betriebsinteressenten ein Nutzungskonzept als E-Mobility-Standort zu entwickeln, damit das Denkmal erhalten bleiben kann.
Der BVV ist bis zum 31.10.2013 zu berichten