Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, einen Jugendhilfeplan zu erstellen und diesen stetig alle zwei Jahre fortzuschreiben. Darin sollen strategische Planungen für die Angebote der Jugendarbeit gemäß SGB VIII §11, Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII §13 und Angebote der Familienförderung gemäß SGB VIII §16 erfolgen.
Das Bezirksamt soll hierbei insbesondere erläutern, welche Bedarfe es für die Zukunft sieht und wie die bestehenden Angebote weiterentwickelt werden sollen. Hierzu soll folgendes berücksichtigt werden:
- bereits bestehende Angebote (Fördersumme, Anzahl Angebotsstunden, Platzzahlen, Anzahl Mitarbeiter, Öffnungszeiten, Schwerpunktsetzung der Arbeit)
- Bedarf an Angeboten für die verschiedenen Zielgruppen
- Größe der jeweiligen Zielgruppe
- Sozialindex
- Angebotsvielfalt und Schwerpunktsetzung
Die Analysen und der Bedarf sollen zum einen für den Bezirk als Ganzen entwickelt werden, als auch auf die einzelnen Sozialräume bzw. Regionen heruntergebrochen werden.
Der Jugendhilfeplan soll im Jugendhilfeausschuss und mit den freien Trägern der Jugendhilfe diskutiert werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2014 erstmals und danach fortlaufend zu berichten.