Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am .2013 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und
§ 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom
Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung- Anlage - enthaltenen
Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 21.569.291,67 EUR
Außerplanmäßige Ausgaben 368.424,95 EUR."