Der Ausschuss für Weiterbildung und Kultur
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Kulturentwicklungsplan für Charlottenburg-Wilmersdorf zu erarbeiten und der BVV zur Beratung vorzulegen.
Dazu ist zunächst in enger Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren des Kulturlebens in Charlottenburg-Wilmersdorf eine fortschreibungsfähige Bestandsaufnahme der institutionellen und freien Kulturszene zu erstellen, bei der Ist-Zustände und Zielvorstellungen der Beteiligten formuliert werden. Die Bestandsaufnahme ist dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur bis zum 31.10.2013 zur Beratung vorzulegen.
Im nächsten Schritt formuliert das Bezirksamt auf Grundlage der Ergebnisse und der Beratung Förderschwerpunkte in Form eines Kulturentwicklungsplans für die Jahre bis 2016, der dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur bis zum 31.12.2013 vorgelegt wird und stellt die zur Erreichung der Ziele jeweils notwendigen finanziellen Ressourcen, Maßnahmen und Zuständigkeiten dar."
Der Kulturentwicklungsplan und das Ergebnis der Beratungen werden anschließend gemeinsam mit den Beteiligten des Kulturlebens, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung und der interessierten BürgerInnenschaft in einem öffentlichen Hearing diskutiert. Nach diesem Dialog wird dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur im ersten Quartal 2014 eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Kulturentwicklungsplan für Charlottenburg-Wilmersdorf zu erarbeiten und der BVV zur Beratung vorzulegen.
Dazu ist zunächst in enger Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren des Kulturlebens in Charlottenburg-Wilmersdorf eine fortschreibungsfähige Bestandsaufnahme der institutionellen und freien Kulturszene zu erstellen, bei der Ist-Zustände und Zielvorstellungen der Beteiligten formuliert werden. Die Bestandsaufnahme ist dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur bis zum 31.08.2013 zur Beratung vorzulegen.
Im nächsten Schritt formuliert das Bezirksamt auf Grundlage der Ergebnisse und der Beratung Förderschwerpunkte in Form eines Kulturentwicklungsplans für die Jahre bis 2016, der dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur bis zum 31.10.2013 vorgelegt wird.
Der Kulturentwicklungsplan und das Ergebnis der Beratungen werden anschließend gemeinsam mit den Beteiligten des Kulturlebens, Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung und der interessierten BürgerInnenschaft in einem öffentlichen Hearing diskutiert. Nach diesem Dialog wird dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur im ersten Quartal 2014 eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.