Auszug - Aussprache über die Besichtigung/Ateliers am Hohenzollerndamm  

 
 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendclub Halemweg
Ort: 13627 Berlin, Halemweg 18
 
Wortprotokoll
Beschluss

BV Siele ist der Meinung, dass die angebotenen Immobilien angemessen sind

BV Siele ist der Meinung, dass die angebotenen Immobilien angemessen sind.

 

BV Dr. Timper fragt, ob die Künstler/innen beide Gebäude mieten können.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass den Künstler/innen zunächst nur der Halemweg 30 angeboten worden ist. In der Zwischenzeit hat der Kitaeigenbetrieb Nordwest die Nutzung der Immobilie Halemweg 26 - 28 abgelehnt, somit stünden beide Immobilien zur Verfügung. Heute wurde ein Gespräch mit den Künstler/innen geführt. Er gibt zu Bedenken, dass wenn beide Gebäude zur Ateliernutzung herangezogen werden, die KLR des Fachbereichs Kultur stark belastet wird. Beim Halemweg 30 hat der Bezirk Infrastrukturkosten von ca. 83 T? und beim Halemweg 26 - 28 ca. 33 T? im Jahr. Der Halemweg 30 ist zwar das kleinere Gebäude, hat aber einen höheren Widerbeschaffungswert. BzStR Gröhler wird sich aufgrund dieser Problematik, weiterhin auf Senatsebene dafür einsetzen, dass ein neues Produkt bzgl. Atelierförderung geschaffen wird. Die Künstler/innen möchten momentan beide Gebäude mieten, um dann auch ihren Verein zu vergrößern. Um die KLR positiv auszugleichen müssten die Künstler/innen 25 Stunden pro Woche Kulturangebote anbieten. Zu viele Umbauten sind auch nicht möglich, da dann der Gebäudewert steigt.

 

BV Andres fragt, ob die Erwin-von-Witzleben-Grundschule das Gebäude Halemweg 30 nutzen möchte.

 

BzStR Gröhler bejaht, erörtert aber, dass die Schule kein dauerhaftes Nutzungsrecht hat, über diese Problematik muss das gesamte Bezirksamt entscheiden.

 

BV Wuttig fragt, ob der negative KLR-Effekt für den Fachbereich Kultur nicht über die Aufgabe der Ateliers im Dienstgebäude Hohenzollerndamm ausgeglichen werden kann.

 

BzStR Gröhler erklärt, dass der Steuerungsdienst die Flächen der Ateliers nicht in der KLR des Fachbereichs gebucht hat, evt. weil es sich um ein Bürodienstgebäude handelt. Im Jahr 2014 muss die Immobilie Nonnendamm 17, ebenfalls in der KLR des Fachbereichs Kultur gebucht werden. 

 

BV Dr. Timper fragt, ob die 25 Stunden Kulturangebot für die Anmietung beider Häuser berechnet wurde und fragt die Künstler/innen, ob beide Gebäude nicht zu viel sind.

 

BzStR Gröhler berichtet, dass sollte nur ein Gebäude gemietet werden, auch weniger Stunden Kulturangebot notwendig sind.

 

Kulturplus e. V. erörtert, dass der Verein sich vergrößern möchte und daher beide Gebäude benötigt. Wenn in den Gebäuden Wanddurchbrüche erfolgen, könnten evtl. 10 Ateliers geschaffen werden. Die Angebotsstunden sind angemessen, wenn diese flexibel gestaltet werden können. Die Bauarbeiten müssen vor dem Umzug abgeschlossen werden. Sollte nur der Halemweg 26 - 28 angemietet werden, ist die Schaffung von 6 Ateliers möglich, aber kein Kulturangebot durchführbar.

 

BV Wuttig fragt, ob es weitere Differenzen gibt.

 

BzStR Gröhler erklärt, dass es nächste Woche den nächsten Gesprächstermin geben wird, um mit den Künstler/innen Vertragsgespräche zu führen. Die Künstler/innen reichen diese Woche noch ihre Umbauvorschläge ein, er gibt zu Bedenken, dass diese auch für die Überprüfung der Senatsverwaltung nachvollziehbar sein müssen.

 

Kulturplus e. V. berichtet, dass das größte Problem in der Platzschaffung durch Wanddurchbrüche liegt und der Sicherheitsaspekt, aufgrund der hohen Einbruchszahlen in den umliegenden Häusern, zu prüfen ist. Auch die höhere Mietzahlung am Standort Halemweg wird als kritisch betrachtet.

 

BV Dr. Timper fragt, ob das Bezirksamt die Umzugskosten tragen könnte.

 

BzStR Gröhler erörtert, dass die Miete seit über 15 Jahren nicht erhöht worden ist und für eine Übernahme der Umzugskosten kein Budget im Haushalt vorhanden ist.

 

BV Wuttig schlägt vor, eine Zusammenfassung der Sachlage auf die nächste Tagesordnung zu setzen.

 

 


 

 
 

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