Tagesordnung - 13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit  

 
 
Bezeichnung: 13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
Datum: Do, 28.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Annahme der Niederschriften der 11. und 12. Sitzung      
Ö 2  
Bericht aus der gemeinsamen Einrichtung Job Center Berlin      
Ö 3  
Aussprache      
Ö 4  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 5  
Abschiebestopp in den Wintermonaten
0525/4  
    21.02.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.24 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Integrationsausschuss (m) sowie in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit (ffd

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Integrationsausschuss (m) sowie in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

 

   
    27.03.2013 - Integrationsausschuss
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Drucksache Nr

Drucksache Nr. 525/4

Antrag der Piraten-Fraktion

Betr. Abschiebestopp in den Wintermonaten

 

Überwiesen in: Integrationsausschuss (m) und Soz-Ausschuss (ffd.)

 

 

Im Integrationsausschuss am 27.03.2013 mit Änderung einstimmig angenommen:

 

Der Integrationsausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat umgehend zu ersuchen, einen sofortigen Abschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen zu erlassen. Diese Regelung soll jeden Winter vom 1. November bis 31. März 2013 gelten. Angehörige diskriminierter Minderheiten wie z. B. Roma, Ashkali, Ägypter und Goranen in den Balkanstaaten sowie in anderen Regionen mit problematischen Witterungs- und Unterkunftsbedingungen bedürfen in besonderer Weise des Schutzes. Auch für die besonders schutzbedürftigen Personen gemäß Art. 17 der EU-Aufnahmerichtlinie, deren medizinische Versorgung im Herkunftsland nicht gesichert ist (Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben) müssen die Wintermonate als Abschiebehindernis gelten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat umgehend zu ersuchen, einen sofortigen Abschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen zu erlassen. Diese Regelung soll bis 31. März 2013 und jeden folgenden Winter vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gelten. Angehörige diskriminierter Minderheiten wie z. B. Roma, Ashkali, Ägypter und Goranen in den Balkanstaaten sowie in anderen Regionen mit problematischen Witterungs- und Unterkunftsbedingungen bedürfen in besonderer Weise des Schutzes. Auch für die besonders schutzbedürftigen Personen gemäß Art. 17 der EU-Aufnahmerichtlinie, deren medizinische Versorgung im Herkunftsland nicht gesichert ist (Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben) müssen die Wintermonate als Abschiebehindernis gelten.

 

Begründung:

 

Nachdem in den letzten Jahren keine Abschiebungen besonders schutzbedürftiger Personen durch den Berliner Senat stattgefunden haben, hat der Innensenator in der Vorweihnachtszeit 2012 acht serbische Flüchtlinge nach Belgrad abschieben lassen. Im Gegensatz dazu haben die Bundesländer Schleswig-Holstein, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bremen einen Abschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen erlassen. Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf soll den Berliner Senat unverzüglich auffordern diesem Beispiel zu folgen sowie eine verstetigte Regelung gegen Winterabschiebungen zu erlassen.

 

Die Abschiebungen der acht serbischen Flüchtlinge stellt eine unzumutbare Härte dar. In Balkanstaaten wie Serbien, Mazedonien und im Kosovo ist die Situation schutzbedürftiger Minderheiten besonders gefährlich. Angehörigen von Minderheiten wie den Roma, Ashkali und Goranen wird in ihren Herkunftsländern der Zugang zu Wohnraum, Schulbildung, Krankenversorgung oder auch die Registrierung als Arbeitssuchende verweigert. Dies geht aus den Lageberichten nicht allein von zivilgesellschaftlichen Akteuren, sondern auch des Europarats, des Auswärtigen Amtes oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge präzise belegt hervor. Im Winter verschärft sich ihre ohnehin von extremer Armut geprägte Lebenssituation einschließlich der hohen Kindersterblichkeit dramatisch, da sie zum Teil in kaum beheizbaren Behelfssiedlungen leben müssen oder von Obdachlosigkeit bedroht sind.

 

Die Abschiebung dermaßen schutzbedürftiger Personen lehnen wir entschieden ab. Ein erster Schritt zu einer humanitär begründeten Vermeidung von Härten stellt ein Winterabschiebestopp dar.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

   
    28.03.2013 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat umgehend zu ersuchen, einen sofortigen Abschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen zu erlassen. Diese Regelung soll für jeden Winter vom 1. November bis 31. März gelten. Angehörige diskriminierter Minderheiten wie z. B. Roma, Ashkali, Ägypter und Goranen in den Balkanstaaten sowie in anderen Regionen mit problematischen Witterungs- und Unterkunftsbedingungen bedürfen in besonderer Weise des Schutzes. Auch für die besonders schutzbedürftigen Personen gemäß Art. 17 der EU-Aufnahmerichtlinie, deren medizinische Versorgung im Herkunftsland nicht gesichert ist (Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben) müssen die Wintermonate als Abschiebehindernis gelten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Berliner Senat umgehend zu ersuchen, einen sofortigen Abschiebestopp für besonders schutzbedürftige Personen zu erlassen. Diese Regelung soll bis 31. März 2013 und jeden folgenden Winter vom 1. November bis 31. März des Folgejahres gelten. Angehörige diskriminierter Minderheiten wie z. B. Roma, Ashkali, Ägypter und Goranen in den Balkanstaaten sowie in anderen Regionen mit problematischen Witterungs- und Unterkunftsbedingungen bedürfen in besonderer Weise des Schutzes. Auch für die besonders schutzbedürftigen Personen gemäß Art. 17 der EU-Aufnahmerichtlinie, deren medizinische Versorgung im Herkunftsland nicht gesichert ist (Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere sowie Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben) müssen die Wintermonate als Abschiebehindernis gelten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:         5              Enthaltung:              0

   
    18.04.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.8 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die Fraktion der CDU beantragt gem

Die Fraktion der CDU beantragt gem. § 12 Abs. 2 GO-BVV die Einberufung des Ältestenrats.

 

Sitzungsunterbrechnung von 21.25 Uhr bis 21.35 Uhr.

 

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 6  
Zusammenarbeit zwischen Bezirk und JobCenter transparent gestalten  
Enthält Anlagen
0378/4  
Ö 7  
Gemeindedolmetscher
0406/4  
Ö 8  
Kommunalpolitische Mitwirkungsmöglichkeit für alle Menschen  
0483/4  
Ö 9  
Fachliche und räumliche Zusammenarbeit  
0504/4  
Ö 10  
Leben mit Behinderung in Charlottenburg-Wilmersdorf      
Ö 11  
Fairen Handel auch in Einrichtungen des Bezirks verankern  
0518/4  
Ö 12  
Erhalt der Computeria  
0526/4  
Ö 13  
Verschiedenes      
               
 
 

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