Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die künftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.
Der Schenkungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss über die künftige Nutzung der nicht belegten Räume im Mossestift zu beraten.
Der Stiftungszweck „Zweckbestimmung Jugendwohlfahrt“ ist auch bei künftigen Nutzungen zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2013 zu berichten.