Der Ausschuss für Tiefbau und Grünflächenempfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Senat zu veranlassen,
- das Gebührenverzeichnis der Sondernutzungsgebührenverordnung unter der Tarifstelle 5 (Sondernutzung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen) so zu ergänzen, dass für die Sondernutzung von unter Parkraumbe- wirtschaftung stehender Straßenräume höhere Gebühren - und zwar zusätzlich entsprechend der durchschnittlichen Einnahmen aus Parkscheinautomaten der betreffenden Zone - zu entrichten sind, und
- diese zusätzlichen Gebühren als "Einnahmen der Bezirke" festzulegen.
Über den Antrag ist der Rat der Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten und zu einem gemeinsamen Vorgehen zu gewinnen.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Senat zu veranlassen -auch über den Rat der Bürgermeister-, durch geeignete rechtliche Mittel zu ermöglichen, dass Mindereinnahmen von Bezirkshaushalten infolge privater Bauvorhaben unterbunden werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zu berichten.