Der Vorsitzende weist auf eine Erläuterung zum Antrag 0382/4 hin, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage verteilt wurde. Nach kurzer Lesepause erklärt BV Süß, dass es hier um Leistungen des Bundes geht und seine Fraktion dem Antrag deshalb nicht zustimmen wird. BV Hansen führt aus, dass sie nach eingehender Betrachtung des Antrags einen Entscheidungsspielraum bei den Sachbearbeitern sieht und dem Antrag deshalb zustimmt. BV Kaas Elias und BV Behrendt schließen sich dieser Einschätzung an. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:
Der Ausschuss Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf dafür einzusetzen, dass Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II, die über eine dezentrale Warmwasserversorgung verfügen, abweichend von den in § 21 Abs. 7 SGB II genannten Pauschalen Leistungen in Höhe der tatsächlichen an den Energieversorger zu zahlenden Kosten abzüglich des in der Regelleistung enthaltenen Betrags für Energiekosten erbracht werden, wenn ihre monatlichen Energiekosten den in der Regelleistung vorgesehenen Betrag zuzüglich den in § 21 Abs. 7 SGB II genannten Pauschalen übersteigen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2013 zu berichten.