Der Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung den Abschluss von städtebaulichen Verträgen unaufgefordert mitzuteilen.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung die geschlossenen städtebaulichen Verträge unaufgefordert nach deren Abschluss vorzulegen. Da in städtebaulichen Verträgen hoheitliche Aufgaben auf Private übertragen werden, hat das Rechtsamt den Nachweis zu führen, dass diese auch realisierbar sind. Die Pflichten, die den Investoren auferlegt werden, sollten mindestens ins Baulastenverzeichnis des Bezirkes, besser noch in das Grundbuch, eingetragen werden. Bei Abschluss derartiger Verträge mit beherrschten, gewinnabführenden GmbH-Töchtern ist von der dazugehörigen AG eine Patronatserklärung abzugeben.
Die städtebaulichen Verträge sind öffentlich zu machen.