Auszug - Offenlegung städtebaulicher Verträge
Herr Heyne begründet den Antrag als Kontrollinstrument der BVV.
Herr BzStR Gröhler verweist auf eine ablehnende Beschlussfassung der BVV zu einem ähnlichen Antrag aus dem Jahr 2004 (Drs. 0939/2) und dass der Ausschuss nach Abschluss der städtebaulichen Verträge die Möglichkeit besitzt, des geschlossen Vertrag zu prüfen. Zudem ist die angestrebte Verfahrensweise gesetzlich nicht vorgesehen und würde zudem dem das Vertrauensverhältnis zwischen BA und dem Vertragspartner zerstören (Geschäftsgeheimnisse). Herr Latour ergänzt hierzu, dass der Ausschuss bereits im Vorfeld über das Ziel der vertraglichen Regelungen informiert wird und das die abwägungsrelevanten Teile eines Städtebaulichen Vertrages in die B-Plan-Begründung aufgenommen werden.
Frau Centgraf kann sich für die Fraktion B´90/ die Grünen nicht dem Antrag anschließen, da sie in der Vorlage gern eine Vorlage des Städtebaulichen Vertrages NACH Abschluss sähe.
Herr Grimming sieht in dem Antrag ein Misstrauensvotum gegen das Bezirksamt und bittet darum, dass der Antrag noch einmal überprüft wird. Dem Überprüfungswunsch schließt sich auch die SPD-Fraktion durch Herrn Schmitz-Grethlein an. Herr Schmitt fordert eine Zurücknahme des Antrages, da der Ausschuss bisher immer informiert wurde und ein Misstrauen unbegründet erscheint.
Herr Lehmann äußert den Vorschlag, dass das Bezirksamt einen Bericht über die geschlossenen Städtebaulichen Verträge vorlegt. Bei Bedarf können im Einzelfall die Städtebaulichen Verträge dann in einem Nicht-öffentlichen TOP besprochen werden.
Der Antrag wird von der FDP-Fraktion zunächst vertagt und überarbeitet.
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