Der
Ausschuss für Schule
empfiehlt
der BVV,
die BVV möge
beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine
zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung mit Schulhelfern für Kinder mit
Behinderung sowohl an Förderzentren als auch an Regelschulen gewährleistet ist,
dass die Bearbeitung entsprechender Anträge spätestens 14 Tage vor Beginn eines
Schuljahres abgeschlossen ist und dass zu diesem Zeitpunkt sowohl Schulen als
auch Eltern und Trägern ein Bescheid über die Bearbeitung zugeht.
Das Bezirksamt soll sich zudem bei der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass ausreichend
qualifiziertes Personal sowohl für die Bearbeitung der Anträge als auch für die
Leistungen in den Schulen vor Ort bereitgestellt und die Finanzierung dafür
verlässlich sichergestellt wird.
Der BVV ist
bis zum 31.08.2009 zu berichten.
Ursprungstext:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass eine
zeitnahe und bedarfsgerechte Versorgung mit Schulhelfern für Kinder mit
Behinderung sowohl an Förderzentren als auch an Regelschulen gewährleistet ist,
dass die Bearbeitung entsprechender Anträge spätestens 14 Tage vor Beginn eines
Schuljahres abgeschlossen ist und dass zu diesem Zeitpunkt sowohl Schulen als
auch Eltern und Trägern ein Bescheid über die Bearbeitung zugeht.
Das Bezirksamt soll sich zudem bei der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einsetzen, dass ausreichend
qualifiziertes Personal sowohl für die Bearbeitung der Anträge als auch für die
Leistungen in den Schulen vor Ort bereitgestellt und die Finanzierung dafür
verlässlich sichergestellt wird.
Das Bezirksamt soll die Senatsverwaltung ferner
auffordern, die Zuständigkeit für Schulhelfer weiterhin in ihrem Verantwortungsbereich
zu belassen und keine Verlagerung der Bearbeitung in die Jugendämter
durchzuführen.
Der BVV ist
bis zum 31.12.2008 zu berichten.