Der
Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt
der BVV,
die BVV möge
beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Bau von unterschiedlichen Wohnungstypen auf dem nicht bebauten Areal zwischen
der Württembergischen, der Düsseldorfer, der Bayerischen und der Pariser Straße
zu ermöglichen. Daneben sollen Festsetzungen für PKW-Sammelplätze (TG) und für
nicht störendes Kleingewerbe an der konzipierten Platzfläche in der EG-Ebene
getroffen werden . Der Platz soll begrünt sein.
Außerdem
ist zu prüfen, in welchem Umfang Festsetzungen für den Einsatz regenerativer
Energien, Versickerung von Niederschlagswasser, Fassaden- und Dachbegrünung
planungsrechtlich verankert werden können.
Planungsrechtlich
verankert werden soll eine mindestens 20 m breite öffentliche Grünverbindung
zwischen der Düsseldorfer und der Pariser Straße. Diese soll Spiel- und
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bieten, aber auch Bänke. Die Pflege
dieser Grünverbindung ist vom Investor zu tragen.
Ursprungstext:
Das BA wird
aufgefordert, im Aufstellungsverfahren des B-Planes 46-2 für die Grundstücke
Württembergische Straße 41-48
1. die
Neuausschreibung der Grundstücke durch den Liegenschaftsfonds Berlin anzuregen
und
2. die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Town-Houses und oder eine
Bebauung nach dem Baugruppen-Modell zu ermöglichen.
Daneben
sollen Festsetzungen für PKW-Sammelplätze (TG) und für nicht störende
Klein-Gewerbeflächen in der EG-Ebene getroffen werden. Außerdem soll geprüft
werden, in welchem Umfang Festsetzungen für den Einsatz regenerativer Energien,
Versickerung von Niederschlagswasser, Fassaden- und Dachbegrünung
planungsrechtlich verankert werden können. Weiterhin wird die Festsetzung einer
öffentlichen Grünverbindung mit Spiel- und Freizeitangeboten für Kinder und
Jugendliche angestrebt.
Der BVV ist
bis zum 30.06.2007 zu berichten.