Tagesordnung - 3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung  

 
 
Bezeichnung: 3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung
Datum: Di, 15.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Annahme der Niederschrift der 2. Sitzung (verteilt am 13.03.2007)      
Ö 2  
Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
0002/3  
    26.10.2006 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Überweisung in den Geschäftsordnungsausschuss einstimmig zu

Die BVV stimmt der Überweisung in den Geschäftsordnungsausschuss einstimmig zu. (Konsensliste)

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            dagegen:                       Enthaltung:             

   
    09.03.2007 - Ausschuss für Geschäftsordnung
    Ö 2 - vertagt
    Die Initiative der CDU-Fraktion soll in die Erörterung der Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion integriert einfließen

Die Initiative der CDU-Fraktion soll in die Erörterung der Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion integriert einfließen.

 

Ohne generelle Aussprache wird im Ausschuss der Text der GO-BVV-E beraten, dessen Struktur prinzipiell akzeptiert wird; Änderungen zu folgenden Regelungen werden einmütig verabredet:

 

§ 1 bis § 8 wie im Entwurf;

 

in § 9 Satz 1 wird die geschlechtsneutrale Formulierung korrigiert:

“Die BVV wählt in der ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher/die Bezirksverordnetenvorsteherin, seine(n)/ihre(n) Stellvertreter(in), den Schriftführer/die Schriftführerin und die stellvertretenden Schriftführer/Schriftführerinnen.”

 

in § 10 Abs. 2 heißt es:

“Die Wahlen werden in offener Abstimmung durchgeführt, wenn kein Widerspruch erhoben wird. Geheime Wahl erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln. Die Stimmzettel sind unter Namensaufruf abzugeben.”

 

§ 11 bis § 12 wie im Entwurf;

 

in § 13 Abs. 2 heißt es:

“Bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorstehers/der Vorsteherin und seines Stellvertreters/ihres Stellvertreters/seiner/ihrer Stellvertreterin übernimmt der Schriftführer/die Schriftführerin, bei dessen/deren Verhinderung der erste stellvertretende Schriftführer/die erste stellvertretende Schriftführerin, die Geschäfte.”

 

§ 14 wie im Entwurf;

 

in § 15 Abs. 1 Satz 4 bittet die Linke um Ergänzung, die übernommen wird:

“Je Partei oder Wählergemeinschaft, die keine Fraktion bildet, ist ein Bezirksverordneter/eine Bezirksverordnete berechtigt, an den Sitzungen des Ältestenrates als Gast mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen.”

 

§ 16 bis § 20 wie im Entwurf;

 

in § 21 Abs. 2 wird kontrovers die Regelung über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung diskutiert; eine Einigung soll später erzielt werden;

 

§ 22 bis 23 wie im Entwurf;

 

in § 24 wird von der CDU und FDP grundsätzlich das hinter dem Vorschlag stehende Zeitmanagement der BVV in Frage gestellt. Die CDU wünscht kein Beratungsrecht des KJP über Anträge, höchstens über Beschlussempfehlungen; im Zusammenhang mit der Beratung der Drucksachen, die (ursprünglich) aus dem KJP stammen, wird die “Blockbildung” von § 33 problematisiert. Grundsätzlich wird ein Rederecht des KJP nicht in Frage gestellt, allerdings von der CDU die Möglichkeit, dieses Recht in “Vertretung” auszuüben, in der Formulierung für zu weitgehend erachtet. Die vorliegende Formulierung von Absatz 2 wird von BV Riedel in Zweifel gezogen, weil die Vorsteherin nach seiner Auffassung nicht durch die GO-BVV gezwungen werden sollte, jeden Beschluss des KJP als Antrag einzubringen; besser sei eine Sollvorschrift, um von der Regel im Einzelfall abweichen zu dürfen:

“Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments sollen vom Vorsteher/von der Vorsteherin als Anträge eingebracht werden.”

In Absatz 4 könnte durch eine Formulierungsverbesserung stärker zum Ausdruck gebracht werden, dass ein Rederecht nur für Drucksachen bestehen soll, die nicht im Konsens behandelt werden (Annahme bzw. im Regelfall Überweisung):

“Bei der Behandlung von Anträgen in der BVV hat einer der Antragstellenden das Recht zur Begründung; Beratung und Beschlussfassung schließen sich an. Bei Anträgen, die auf einem Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments gründen, hat eine Vertreterin/ein Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments das Recht zur Begründung und Beratung, sofern keine Überweisung in einen Ausschuss beschlossen worden ist”.

 

In Absatz 6 wird von der CDU in Zweifel gezogen, ob an dieser Stelle tatsächlich Beschlussempfehlungen und -vorschläge einbezogen werden sollten.

 

Die Beratung über § 24 wird zurückgestellt.

 

§ 25 bis § 27 wie im Entwurf;

 

Zu § 28 bietet die SPD als Ergänzung die Möglichkeit, eine Dringlichkeitsanfrage einzubringen, an; Bündnis 90/Die Grünen sieht den Zusammenhang mit § 34 und ist für die Beibehaltung der geltenden Regelung (keine Aktuelle Stunde, zwei Große Anfragen). Dem schließt sich die FDP an. Durch Debattenbeiträge der FDP und CDU wird unter Zustimmung der SPD von Bündnis 90/Die Grünen der Vorschlag der Vorlage einer schriftlichen Beantwortung des Bezirksamtes entwickelt, um Zeit für die Erörterung der Angelegenheit zwischen den Mitgliedern der BVV zu “gewinnen” und komplizierte Sachverhaltsdarstellungen vorab zur Kenntnis nehmen zu können. Hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs wird von der CDU darüber hinaus eine Begrenzung auf drei Fragen und ein Redezeitgesamtkontingent vorgeschlagen. Im Verhältnis zu § 34 (Aktuelle Stunde) sieht die SPD durch eine regelmäßige Verknüpfung mit einer Großen Anfrage einen gewissen Bewegungsspielraum zwischen den Fraktionen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Es konnte nicht geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt eine schriftliche Beantwortung des Bezirksamtes zu einer Großen Anfrage vorliegen sollte (bereits montags zur Fraktionssitzung, mittwochs im ÄR, donnerstags als Tischvorlage, nachträglich).

 

Zu § 34 wird in der Erörterung deutlich, dass ein Vorschlag über die Redezeiten (für das Bezirksamt, die Fraktionen, die Nichtmitglieder der BVV usw.) einbezogen werden muss (vgl. bisher Geschäftliche Mitteilungen). Die Vorsteherin versteht das als Auftrag, zur nächsten Sitzung einen Vorschlag über einen Zeitablauf vorzulegen. Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit des Rederechts für Nichtmitglieder der BVV, die CDU lehnt es dagegen ab. Die SPD betont das Recht nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BezVG, über die Praktikabilität in technischer Hinsicht sei en Kompromisse möglich. Die FDP lehnt den Vorschlag einer Aktuellen Stunde in dieser Form ab, will sich grundsätzlich einer derartigen Überlegung jedoch nicht verschließen, sofern die Koppelung mit den Großen Anfragen deutlich wird und darüber hinaus die Rechte der kleineren Fraktionen, ein Thema zu “setzen”, nicht beschnitten werden. Die Beratung wird vertagt.

 

Abschließend wird von der CDU ein Rauch- sowie ein Handyverbot vermisst; Frau Dr. Suhr weist auf die Problematik der Benutzung von Notebooks hin. Die SPD fordert ein Alkoholverbot in die GO-BVV aufzunehmen.

 

BV Riedel bringt drei Änderungsanträge mit der Bitte um Verteilung ein.

 

   
    15.05.2007 - Ausschuss für Geschäftsordnung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Geschäftsordnung

 

 

Anknüpfend an die Beratung der letzten Sitzung (in Verbindung mit einer entsprechenden Tischvorlage als Auszug aus der Niederschrift) werden die offenen Punkte und Dissense behandelt, ab § 29 wird die Besprechung fortgesetzt:

 

§ 24 Abs. 2 wie im Entwurf, der Vorschlag der CDU-Fraktion, eine Soll-Vorschrift zu schaffen, wird verworfen;

 

zu § 28 bringen die SPD- und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungstext ein, der im Zusammenhang mit der Abkehr von der Einführung einer “Aktuellen Stunde” steht. Der Vorschlag wird “auf Zuruf” noch ergänzt und in dieser Form angenommen.

 

§ 30 Abs. 5 wird geändert, indem eine nicht behandelte Mündliche Anfrage innerhalb von zwei Wochen vom Bezirksamt schriftlich zu beantworten ist;

 

bei § 31 wird “Stärke” gestrichen;

 

bei § 32 wird der bezirkliche Anknüpfungspunkt (also kein Klammerzusatz) verdeutlicht;

 

zu § 33 besteht Einvernehmen, dass bei Anträgen und Beschlussempfehlungen mit Ursprung aus dem KJP der zeitliche Zusammenhang in der Tagesordnung, nicht etwa ein (nicht bestehender) sachlicher Zusammenhang (in Form einer Zusammenbehandlung) gemeint ist;

 

§ 34 (Aktuelle Stunde) wird von der SPD- und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen, was von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt wird. Die Systematik ist darauf hin entsprechend anzupassen;

 

im Hinblick auf die Zustimmung zu § 35 Abs. 4 (alt!) zieht die CDU-Fraktion den Antrag (0059/3) zurück, da er sinngemäß berücksichtigt ist;

 

§§ 36 bis 62 (alt!) und 64 bis 65 (alt!) wie im Entwurf, nachdem von der SPD-Fraktion verdeutlicht wird, dass der (neue) Abschnitt VIII. die §§ 40 ff. BezVG hinsichtlich der bezirklichen Bedingungen auslegt und ergänzt;

 

zu § 40 Abs. 2 (alt!) legen die SPD- und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Vorschlag zur Redezeitregelung vor, der nach Erörterung wie folgt modifiziert wird: Beratungszeit für Fraktionslose (je Gruppe) bei Großen Anfragen und für direkt zu behandelnde Anträgen jeweils drei statt zwei Minuten; für eine Vertretung des KJP bei zu behandelnden Anträgen und Beschlussempfehlungen (keine Konsense!), die auf einem Beschluss des KJP gründen, statt fünf nur drei Minuten; die Beratungszeit (nicht Beantwortung von Großen Anfragen) für die Mitglieder des Bezirksamtes richtet sich nach der entsprechenden Redezeit für die Fraktionen. Diese in dieser Form einvernehmlich zur Kenntnis genommene Redezeitregelung wird dem Ältestenrat vorgelegt;

 

zu § 63 (alt!) besteht über die Änderungsvoraussetzungen der GO (einfache bzw. Zweidrittelmehrheit) nach wie vor ein Dissens zur CDU-Fraktion.

 

Die drei (als Tischvorlage verteilten) Änderungsanträge von BV Riedel haben sich erledigt bzw. wurden übernommen.

 

Unter einstimmiger Zustimmung zur Dringlichkeit wird die Drucksache 0002/3 in der geänderten Fassung nach Beitritt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit sechs Ja- und drei Neinstimmen der BVV zur Annahme empfohlen.

 

Es ergeht folgende Dringlichkeitsbeschlussempfehlung an die BVV:

 

“Der Ausschuss für Geschäftsordnung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich nach § 8 Abs. 1 BezVG die beiliegende Geschäftsordnung.”

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:     3                  Enthaltung:              0

   
    24.05.2007 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die Fraktion der FDP bringt einen Änderungsantrag ein:

 

 

Die Fraktion der FDP bringt einen Änderungsantrag ein:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird in § 62 um einen Satz ergänzt:

 

“Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der 2/3-Mehrheit.”

 

Der Änderungsantrag wir mit 24 Ja-Stimmen und 27 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Die BVV stimmt dem Ursprungstext mit 30 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.

Ö 3     Keine Ferien für Eingaben und Beschwerden  
Enthält Anlagen
0059/3  
Ö 4  
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