Drucksache - 0059/3
Die BVV
möge beschließen: In die
Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wird aufgenommen: Der
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden bleibt von der jährlichen
Ferienzeitregelung der Bezirksverordnetenversammlung ausgenommen. Der / die
Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden entscheidet, ob nach
Maßgabe der Anzahl und der Dringlichkeit der eingegangenen Schreiben in der für
die BVV festgesetzten Ferienzeit Sitzungen des Ausschusses abzuhalten sind. Begründung |
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