Auszug - Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 15.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0002/3 Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Schmitz/Centgraf 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

 

 

Anknüpfend an die Beratung der letzten Sitzung (in Verbindung mit einer entsprechenden Tischvorlage als Auszug aus der Niederschrift) werden die offenen Punkte und Dissense behandelt, ab § 29 wird die Besprechung fortgesetzt:

 

§ 24 Abs. 2 wie im Entwurf, der Vorschlag der CDU-Fraktion, eine Soll-Vorschrift zu schaffen, wird verworfen;

 

zu § 28 bringen die SPD- und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungstext ein, der im Zusammenhang mit der Abkehr von der Einführung einer “Aktuellen Stunde” steht. Der Vorschlag wird “auf Zuruf” noch ergänzt und in dieser Form angenommen.

 

§ 30 Abs. 5 wird geändert, indem eine nicht behandelte Mündliche Anfrage innerhalb von zwei Wochen vom Bezirksamt schriftlich zu beantworten ist;

 

bei § 31 wird “Stärke” gestrichen;

 

bei § 32 wird der bezirkliche Anknüpfungspunkt (also kein Klammerzusatz) verdeutlicht;

 

zu § 33 besteht Einvernehmen, dass bei Anträgen und Beschlussempfehlungen mit Ursprung aus dem KJP der zeitliche Zusammenhang in der Tagesordnung, nicht etwa ein (nicht bestehender) sachlicher Zusammenhang (in Form einer Zusammenbehandlung) gemeint ist;

 

§ 34 (Aktuelle Stunde) wird von der SPD- und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen, was von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt wird. Die Systematik ist darauf hin entsprechend anzupassen;

 

im Hinblick auf die Zustimmung zu § 35 Abs. 4 (alt!) zieht die CDU-Fraktion den Antrag (0059/3) zurück, da er sinngemäß berücksichtigt ist;

 

§§ 36 bis 62 (alt!) und 64 bis 65 (alt!) wie im Entwurf, nachdem von der SPD-Fraktion verdeutlicht wird, dass der (neue) Abschnitt VIII. die §§ 40 ff. BezVG hinsichtlich der bezirklichen Bedingungen auslegt und ergänzt;

 

zu § 40 Abs. 2 (alt!) legen die SPD- und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Vorschlag zur Redezeitregelung vor, der nach Erörterung wie folgt modifiziert wird: Beratungszeit für Fraktionslose (je Gruppe) bei Großen Anfragen und für direkt zu behandelnde Anträgen jeweils drei statt zwei Minuten; für eine Vertretung des KJP bei zu behandelnden Anträgen und Beschlussempfehlungen (keine Konsense!), die auf einem Beschluss des KJP gründen, statt fünf nur drei Minuten; die Beratungszeit (nicht Beantwortung von Großen Anfragen) für die Mitglieder des Bezirksamtes richtet sich nach der entsprechenden Redezeit für die Fraktionen. Diese in dieser Form einvernehmlich zur Kenntnis genommene Redezeitregelung wird dem Ältestenrat vorgelegt;

 

zu § 63 (alt!) besteht über die Änderungsvoraussetzungen der GO (einfache bzw. Zweidrittelmehrheit) nach wie vor ein Dissens zur CDU-Fraktion.

 

Die drei (als Tischvorlage verteilten) Änderungsanträge von BV Riedel haben sich erledigt bzw. wurden übernommen.

 

Unter einstimmiger Zustimmung zur Dringlichkeit wird die Drucksache 0002/3 in der geänderten Fassung nach Beitritt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit sechs Ja- und drei Neinstimmen der BVV zur Annahme empfohlen.

 

Es ergeht folgende Dringlichkeitsbeschlussempfehlung an die BVV:

 

“Der Ausschuss für Geschäftsordnung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung gibt sich nach § 8 Abs. 1 BezVG die beiliegende Geschäftsordnung.”

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:     3                  Enthaltung:              0

 
 

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