Der
Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das BA wird
aufgefordert, die in Bearbeitung befindlichen Bebauungspläne zur Sicherung der
Wohnnutzung (4-10B, 4-11B, 4-12B, 4-13B, 4-14B, 4-15B, 4-16B) in der
Charlottenburger Innenstadt zügig zur Festsetzung zu bringen, um weitere
Umwandlung von innerstädtischem Wohnraum zu verhindern.
Zusätzliche
Planinhalte, die die Rechtssicherheit des Kernzieles gefährden, sind nicht
weiter zu verfolgen.
Der BVV ist
bis zum 31.05.2007 Bericht zu erstatten.