Auszug - Wohnsicherungsbebauungspläne zügig zur Festsetzung bringen
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Anhand einer Powerpoint-Präsentation werden den
Ausschussmitgliedern die Inhalte der Bebauungspläne erläutert. Die Wohnsicherung als Planungsziel war / ist mit breiter
Mehrheit befürwortet. Weitergehende Festsetzungen zur Einschränkung von
Sex-Shop- und Bordellnutzung sind planungsrechtlich nicht möglich. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen bringt einen
Änderungs- bzw. Ergänzungs-antrag ein. Der folgende Absatz soll angefügt
werden: “Zusätzliche Planinhalte, die
die Rechtssicherheit des Kernzieles gefährden, sind nicht weiter zu
verfolgen.” Nach kurzer Diskussion wird der Ergänzungsantrag angenommen.
Der
Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt
der BVV, die BVV
möge beschließen: Das BA wird
aufgefordert, die in Bearbeitung befindlichen Bebauungspläne zur Sicherung der
Wohnnutzung (4-10B, 4-11B, 4-12B, 4-13B, 4-14B, 4-15B, 4-16B) in der
Charlottenburger Innenstadt zügig zur Festsetzung zu bringen, um weitere
Umwandlung von innerstädtischem Wohnraum zu verhindern. Zusätzliche
Planinhalte, die die Rechtssicherheit des Kernzieles gefährden, sind nicht
weiter zu verfolgen. Der BVV ist
bis zum 31.05.2007 Bericht zu erstatten. Abstimmungsergebnis: dafür: 12 dagegen: 2
Enthaltung: 0 |
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