Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuweisen, dass nach deren Vergabe von Straßenbauarbeiten diese auch während der Ausführung seitens der zuständigen Senatsdienststelle kontrolliert werden.
Dabei ist insbesondere sicher zu stellen, dass beim Zuschneiden von Beton- und Steinplatten die Maschinen (Trennschleifer) vor Ort mit einer Staubabsaugung versehen sind und ob beim Schleifen Wasser beigefügt wird.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten darauf zu dringen, dass beim Zuschneiden von Beton- und Steinplatten vor Ort, die Maschinen (Trennschleifer) mit einer Staubabsaugung versehen sind. Sind solche Arbeiten im Rahmen der Ampelneugestaltung durch die oberste Verkehrsbehörde veranlasst, so ist diese ebenfalls durch das Bezirksamt auf diese Schutzmaßnahmen hinzuweisen.