Auszug - Verringerung von Feinstaub, Vermeidung von Umweltbelastung
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Herr BV Dr. Lautsch begründet den Antrag. Herr BV Schmitz weist darauf hin, dass der Kampf gegen den Feinstaub natürlich grundsätzlich unterstützt wird, hier aber die Frage ist, inwieweit Einflussmöglichkeiten bestehen. BzStR Gröhler erklärt, dass die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Berlin entsprechende Umweltregelungen enthalten und u.a. für derartige Arbeiten den Einsatz von Absaugvorrichtungen und/oder die Beigabe von Wasser vorschreiben. Bei Aufträgen, die durch die Bauabteilung erteilt werden, wird die Einhaltung stichprobenartig kontrolliert. Die genannte Maßnahme wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt, wie dort hinsichtlich Auflagen und Kontrollen verfahren wird, ist nicht bekannt. Darüber hinaus ist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf Baustellen (z.B. Lärm, Umweltbelastungen) SenStadt zuständig. Frau BV Centgraf sowie Herr BV Schmitz regen mangels Zuständigkeit des BA eine Überarbeitung des Antragtextes an.
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