Wirtschaftsstraftaten

Wirtschaftskriminalität

Die Abteilung 41 der Amtsanwaltschaft Berlin ist als spezialisierte Abteilung für die Verfolgung von Wirtschaftssachen verantwortlich.

Im Vordergrund stehen dabei Lebensmittelstraftaten (mit Ausnahme gesundheitsgefährdender Verstöße, für deren Bearbeitung die Staatsanwaltschaft zuständig ist). Hierunter fallen Verstöße gegen Hygienevorschriften in Gewerbe- oder Bäckereibetrieben, aber auch entsprechende Vorwürfe gegen Restaurants oder Einzelhandelsgeschäfte, in denen unhygienische Zustände behauptet werden und die Gesundheitsgefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringen. Ihrem Schutz dienen zudem strafrechtliche Ermittlungen in Fällen von Manipulationen oder Falschkennzeichnungen von Lebensmitteln, die wegen einer Kontamination oder Verderblichkeit für den Verzehr ungeeignet sind bzw. ein Gesundheitsrisiko bergen oder durch die eine bessere Qualität vorgetäuscht wird.

Die Amtsanwaltschaft ermittelt zudem wegen Straftaten aus dem Bereich des Heilpraktiker-, Arzt- und Apothekerrechts sowie des Arzneimittelgesetzes sowie bei Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Rechts der Mietwohnungen, etwa der Zweckentfremdungsverordnung, und des Umweltrechts, zu dem etwa das Naturschutzgesetz und das Wassergesetz oder das Landeswaldgesetz zählen, ist ebenfalls der Abteilung 41 übertragen.