Verkehrsdelikte

Verkehrsdelikte

Der Großteil der Verfahren der Amtsanwaltschaft betrifft Delikte aus dem Bereich der Verkehrsstraftaten. Sie werden in jeder ihrer Abteilungen bearbeitet. Neben der Trunkenheit im Verkehr und der Gefährdung des Straßenverkehrs handelt es sich dabei insbesondere um Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und um Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Strafprozessuale Standardmaßnahme der Amtsanwaltschaft ist deshalb, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme eines Führerscheins durch das Gericht herbeizuführen.

Auch soweit Ordnungswidrigkeiten aus diesem Bereich in Rede stehen, ist die Expertise der Amtsanwaltschaft gefordert, wenn nach einem Einspruch gegen einen Bescheid das Verfahren vor dem Amtsgericht betrieben wird.

Eine spezielle Zuständigkeit für die Verfolgung verbotener Kraftfahrzeugrennen liegt bei der Abteilung 31.