Ihre Anklage vertreten Amtsanwältinnen und Amtsanwälte in der Hauptverhandlung im Regelfall vor dem Amtsgericht Tiergarten in Moabit. Zwischen dem Zeitpunkt, in dem die Anklage das Haus verlässt, und dem Termin der Hauptverhandlung liegen dabei mehrere Wochen oder Monate.
Am Bereitschaftsgericht des Amtsgerichts Tiergarten am Tempelhofer Damm dagegen werden im beschleunigten Verfahren der Strafprozessordnung Verfahren geführt, die sich gegen auf frischer Tat vorläufig festgenommene Personen ohne festen Wohnsitz richten, in denen die Beweislage klar und nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Zwei Amtsanwältinnen und Amtsanwälte versehen daher ihren Dienst zwischen Montag und Freitag am Sitz des Bereitschaftsgerichts. In geeigneten Fällen erheben die Kolleginnen und Kollegen ihre Anklage sofort. Sie wird vor dem Bereitschaftsgericht spätestens an dem der Festnahme folgenden Tag auch verhandelt. In diesem Verfahren folgt die Strafe auf dem Fuß; es dient der Verfahrenseffizienz und der Vermeidung von Untersuchungshaft. In der Regel handelt es sich um Laden- oder Taschendiebstähle, aber auch um Wohnungseinbrüche und Urkundenfälschungen und betrifft Personen, die sich nur vorübergehend in Berlin aufhalten und die deshalb für die Strafverfolgungsbehörden nicht ohne weiteres greifbar sind.