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Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des bundesweiten Gesetzes zum Cannabiskonsum hat der Senat die erforderliche Verordnung für dessen Umsetzung beschlossen.
Das teilte die Staatssekretärin aus der Gesundheitsverwaltung Ellen Haußdörfer (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung mit. Danach ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) dafür zuständig, Cannabis-Anbauvereinigungen die nötige Erlaubnis zu erteilen.
Noch ist die Verordnung nicht in Kraft. Sie ist erst gültig, sobald sie im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Sie gehe davon aus, dass das Anfang November passiere, sagte Haußdörfer. Die Anbauvereinigungen dürfen das gemeinschaftlich angebaute Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder weitergeben. Laut der Verordnung darf eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen und jeweils nur in einer Vereinigung Mitglied sein dürfen.
Außerdem darf es berlinweit maximal eine Anbauvereinigung auf 6.000 Einwohner geben, also rechnerisch insgesamt gut 600. Aus Haußdörfers Sicht ist das allerdings keine realistische Größe: «Wir gehen nicht mal davon aus, dass wir in die Nähe einer dreistelligen Zahl kommen.» Ein einziger Anbauverein im Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat bisher bereits eine Genehmigung erhalten. Bisher liegen außerdem 23 Anträge auf Genehmigung von Anbauvereinigungen aus zehn Bezirken vor, die demnächst ans Lageso weitergeleitet werden sollen. In Spandau und Mitte gab es noch kein Interesse daran.
Theoretisch sei denkbar, dass es in einem Bezirk zu einer Ballung von Anbauvereinen kommen könne und sich in anderen kaum welche finden, sagte die Staatssekretärin. Viele Anbauflächen seien in Brandenburg vorgesehen. Einen Hotspot gebe es rund um Zossen, sagte Haußdörfer.
Neben der Umsetzungsverordnung hat der Senat einen umfangreichen Bußgeldkatalog beschlossen, der zum 1. November in Kraft treten soll. Danach ist zum Beispiel ein Bußgeld von 200 Euro vorgesehen, wenn jemand in mehreren Anbauvereinigungen Mitglied wird. «Der Besitz von Cannabis an öffentlichen Orten – und zwar mehr als 25 Gramm, die vorgesehen werden – sind in der Spanne zwischen 250 und 1.000 Euro zu veranschlagen», sagte Haußdörfer. «Oder eine Person konsumiert Cannabis in der Nähe einer sozialen Infrastruktureinrichtung, wie beispielsweise einer Schule. Da führt dieser Verstoß zu einem Bußgeldrahmen von 300 bis 1.000 Euro.»
Die Einfuhr von Cannabissamen ohne Genehmigung könne mit einem Bußgeld zwischen 100 und 30.000 Euro geahndet werden. Das gilt ebenfalls für denjenigen, der für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsering betreibt. Und auch die Anbauvereinigungen müssen bei Regelverstößen mit zum Teil hohen Bußgeldern rechnen – etwa, wenn sie die Kontrolle der Mitgliedschaft nicht sicherstellen oder wenn sie Nichtmitglieder mit Aufgaben beauftragen, die mit der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Der Bußgeldkatalog orientiere sich an dem von Brandenburg, sagte Haußdörfer. «Die Umsetzung dieses Bußgeldkataloges obliegt den Bezirken.»
Die Anbauvereine sollen künftig regelmäßig kontrolliert werden. «Das heißt nicht einmal im Monat, das könnte einmal im Jahr heißen», erläuterte die Staatssekretärin. Zur Regelung von Details kündigte Haußdörfer eine weitere Verordnung an, die voraussichtlich noch im November kommt.