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Altersgrenze für Beamtinnen und Beamten wird angehoben

Rotes Rathaus

Die Altersgrenze für Beamte in Berlin steigt auf 67 Jahre. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat sich der Senat verständigt. Das teilte die Senatskanzlei nach der Sitzung im Roten Rathaus mit.

Die Regelaltersgrenze soll ab 2026 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Hintergrund ist der chronische Personalmangel in der Verwaltung der Hauptstadt, der sich in der Zukunft noch verschärfen dürfte, weil bis 2030 rund 40.000 Beschäftigte altersbedingt ausscheiden. 

Anpassung auf Bundesniveau

CDU und SPD hatten bereits in den Richtlinien der Regierungspolitik festgelegt, das Pensionseintrittsalter auf das Niveau der übrigen Bundesländer anzupassen. Finanzsenator Evers hat mehrfach darauf hingewiesen, Berlin sei das einzige Bundesland, das den Schritt noch nicht vollzogen habe. Auch für Tarifbeschäftigte sei er längst Realität. «Hier geht es also auch um Gleichbehandlung. Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen wir im Bereich der Anpassung des Pensionseintrittsalters dringend handeln», teilte Evers dazu mit.

Ausnahmen für Feuerwehr, Polizei und Justizvollzug

Ausgenommen von der Anhebung sind Landesbeschäftigte bei der Feuerwehr, der Polizei und Beamte im Justizvollzug. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte dazu nach der Senatssitzung, sie sei sehr froh, dass es diese Ausnahmen gebe. Sie seien auch ein Zeichen der Anerkennung für Polizei und Feuerwehr. Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze gehe als Nächstes an den Rat der Bürgermeister, werde dann im Senat beschlossen und müsse dann noch im Landesparlament behandelt werden.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 8. Oktober 2024
Letzte Aktualisierung: 8. Oktober 2024

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