«Die Senatsgesundheitsverwaltung arbeitet intensiv und im Austausch mit der Senatskanzlei sowie allen inhaltlich betroffenen Senatsverwaltungen und den Bezirken an der Umsetzung des KCanG (Konsumcannabisgesetz)», teilte eine Sprecherin mit. Demnach wird die Zuständigkeitsverordnung zurzeit für das Mitzeichnungsverfahren mit den thematisch betroffenen Senatsverwaltungen vorbereitet, um anschließend dem Senat vorgelegt werden zu können. Im Anschluss erhalte der Rat der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister die Möglichkeit Stellung zu nehmen. «Im letzten Schritt wird die Verordnung zur Kenntnisnahme in das Abgeordnetenhaus eingebracht.» Zum genauen Zeitrahmen machte die Verwaltung keine Angaben. Für einen Bußgeldkatalog gebe es bereits einen Entwurf.