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Berliner Senat für Widerspruchslösung bei Organspende

Organspende

Das Land Berlin setzt sich für eine Änderung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene ein, um mehr Organspenden zu ermöglichen.

Der schwarz-rote Senat beschloss am Dienstag, gemeinsam mit anderen Ländern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Nach Angaben von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sieht der Entwurf die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende vor.

Organspende erfordert bislang aktive Zustimmung

Dabei soll grundsätzlich jeder Mensch als Organspender nach dem Tod gelten - es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen oder ein enger Angehöriger tut das nach dem Ableben des Betreffenden. Aktuell kommt als Organspender nur infrage, wer einer Spende aktiv zustimmt, etwa in einem Organspendeausweis. Folge: Es gibt zu wenige Menschen, die ihre Organe im Todesfall anderen Menschen spenden.

Senatorin Czyborra: «Mit dem Gesetz können wir Leben retten»

Der Gesetzentwurf der Länder soll am 14. Juni im Bundesrat beraten werden. Beteiligt sind neben Berlin nach Angaben der Düsseldorfer Landesregierung unter anderem Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Findet die Gesetzesinitiative eine Mehrheit im Bundesrat, muss sich der Bundestag mit ihr befassen. «Mit der Einführung der Widerspruchslösung können wir einen echten Wandel bei der Organspende einläuten», erklärte Senatorin Czyborra. «Und wir ermutigen die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv mit dem Thema zu beschäftigen. Noch viel zu viele Menschen warten vergeblich auf eine Spende. Mit dem Gesetz können wir Leben retten.»

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 4. Juni 2024
Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2024

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