Die Grundsteuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert, ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Grundstücks- und Immobilieneigentümer wurden verpflichtet, dazu Erklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Auf dieser Basis erließ die Steuerverwaltung sogenannte Grundsteuerwertbescheide. Über die tatsächliche Grundsteuerbelastung sagt das aber noch nichts. Denn dazu müssen noch der Hebesatz und die sogenannte Messzahl zusätzlich einberechnet werden. Und auch bei letzterem Wert ändert sich 2025 etwas: Um eine höhere Belastung von Wohngrundstücken im Vergleich zu anderen Flächen zu vermeiden, wird die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert, wie Evers erläuterte.