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Milliardenschweres Sondervermögen für Klimaschutz beschlossen

Senat Berlin

Berlin will zusätzliche Milliardensummen für mehr Klimaschutz ausgeben. Am Dienstag brachte der schwarz-rote Senat dazu einen Gesetzentwurf für ein sogenanntes Sondervermögen in Höhe von fünf Milliarden Euro auf den Weg.

Die Summe soll über Kredite finanziert werden und in Projekte fließen, die nicht über den regulären Landeshaushalt bezahlt werden, wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) mitteilte. Ziel sei es, die Umstellung auf fossilfreie Energie und die Reduzierung der Emissionen zu beschleunigen. Der Gesetzentwurf wird nun im Abgeordnetenhaus beraten und dann beschlossen mit dem Ziel, 2024 mit dem Sondervermögen zu starten.

«Zu warten würde Schaden bedeuten für die Berliner und diese Stadt»

Evers nannte soziale und klimapolitische Gründe für das Vorgehen, auf das sich CDU und SPD im Frühjahr in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatten. Zum einen hätten stark gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine deutlich gemacht, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schnell überwunden werden müsse. Zum anderen zeige die Zunahme extremer Wetterereignisse die Notwendigkeit, beim Klimaschutz zu handeln. «Die Investitionserfordernisse sind in den Volumina so hoch, dass sie im Rahmen eines normalen Haushaltswesens nicht darstellbar sind», sagte Evers zu den Krediten, die laut Senat mit der Schuldenbremse vereinbar sind. «Zu warten würde Schaden bedeuten für die Berliner und diese Stadt. Und das gilt es abzuwenden.» Zögerliches Handeln würde zudem Kosten in die Höhe treiben, argumentierte der Senator.

Investitionen in vielfältigen Bereichen

Konkret ist das Geld für Projekte gedacht, die den Klimaschutz im Gebäudesektor, bei der Energieerzeugung und -versorgung, bei Verkehr und Mobilität sowie in der Wirtschaft beschleunigen. Bei Gebäuden kann das etwa deren energetische Sanierung betreffen, bei der Energie neue Infrastruktur für die Wärmewende. Im Bereich Mobilität nannte Evers Maßnahmen für einen besseren ÖPNV, für den Rad- und Fußverkehr oder eine Umstellung der Fahrzeugflotte auf Elektroantrieb als Beispiele. In der Wirtschaft könnte Geld etwa in Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz fließen. Fortschritte beim Klimaschutz, die das Programm bringt, sollen anhand konkreter und messbarer Kriterien wie dem CO2-Ausstoß dokumentiert werden.

Sondervermögen ermöglicht projektbezogene Kredite

Wie Evers weiter erläuterte, ist kein großer Topf mit fünf Milliarden Euro angedacht. Vielmehr würden Kredite projektbezogen aufgenommen und ausgezahlt. Kern des Gesetzes ist eine Kreditermächtigung in Höhe von fünf Milliarden Euro. 2026 soll überprüft werden, wie das Programm läuft, und dann eine Entscheidung über eine mögliche Aufstockung auf bis zu zehn Milliarden Euro fallen. Die Rückzahlung der Kredite für das zunächst auf den Weg gebrachte Fünf-Milliarden- Vermögen soll 2030 beginnen und 2056 abgeschlossen sein.

Sondervermögen für Klimaschutz auch in anderen Bundesländern

Das Sondervermögen für den Klimaschutz ist in Berlin nicht das erste. Das Land verfügt bereits über mehrere solcher Finanzmittel außerhalb des eigentlichen Haushalts. Das wohl bekannteste ist das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Solche Vermögen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gibt es laut Finanzverwaltung in unterschiedlicher Form auch in anderen Ländern, genannt wurden Bremen, Saarland und Nordrhein-Westfalen. Der Bund hat Kreditermächtigungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf den Klimaschutz übertragen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dieses Vorgehen derzeit.

Klimaneutrales Berlin bis 2045

Im Berliner Energiewendegesetz ist das Ziel festgeschrieben, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Spätestens bis 2045 sollen sie um mindestens 95 Prozent sinken. Dann wäre Berlin klimaneutral. Klimaneutralität bedeutet, dass keine Treibhausgase emittiert werden, die über jene hinausgehen, die zum Beispiel durch die Natur aufgenommen werden. Deutschland will wie Berlin bis 2045 soweit sein, die EU bis 2050.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 25. November 2024
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2023

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