Gewässerunterhaltung

Aktion zur Reinigung eines Sees

Reinigung eines Gewässers

Worum geht es?

Zu den Aufgaben der Gewässerunterhaltung gehören Arbeiten wie das Freihalten der Uferzone und die Räumung des Gewässerbetts, das Ausbessern der Uferbefestigung, die Pflege und Entwicklung der Uferbepflanzung oder die Sanierung des Gewässers.

In Berlin wenden Sie sich bezüglich der Unterhaltung von Gewässern 1. Ordnung (schiffbare Gewässer) bei Bundeswasserstraßen bitte an das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, bei sonstigen Gewässern 1. Ordnung und Fließgewässern 2. Ordnung an die Abteilung Tiefbau Objektbereich Wasserbau der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Für die Erhaltung und die Pflege der stehenden Gewässer 2. Ordnung sind die Bezirksämter zuständig. Diese Aufgabe wird jeweils von den für Naturschutz bzw. Grünflächen zuständigen Ämtern wahrgenommen.

Ansprechpersonen Bundes- und Landesverwaltung

Formulare / Broschüren / Merkblätter

Gesetze / Vorschriften

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Berliner Wassergesetz (BWG)