Ordnungsaufgaben bei Gewässern 2. Ordnung in Tempelhof-Schöneberg

Lichtenrader Dorfteich (Giebel-Pfuhl), 2013

Lichtenrader Dorfteich (Giebel-Pfuhl), 2013

Worum geht es?

Das Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg ist die zuständige Ordnungsbehörde für die Überwachung der stehenden Gewässer 2. Ordnung. Hierzu zählen eine Vielzahl von kleinen Pfuhlen, aber auch größere Gewässer, wie der Blümelteich. Insgesamt sind im Bezirk 37 Gewässer 2.Ordnung vorhanden, die sich z.T. auch im privatem Eigentum befinden.

Gesetzliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gewässer sind in ihrer wasserwirtschaftlichen Funktion, als Teil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern.

Das Umwelt- und Naturschutzamt führt regelmäßige Kontrollen zum Gewässerzustand durch. Die Benutzung der Gewässer, z.B. zur Einleitung von Niederschlagswasser, und die Errichtung von baulichen Anlagen am Gewässer, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.

Eine Übersicht zu Gewässern in Berlin und somit auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bietet die Gewässerkarte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Für die Gewässer 1. Ordnung (z.B. Teltowkanal) sowie Fließgewässer ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig.

Weiterführende Informationen