Online-Antrag: Aufenthaltserlaubnis

Online-Antrag für Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine

Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt.
Geflüchtete, die in Berlin dauerhaft untergebracht sind, können diese Aufenthaltserlaubnis ab sofort online beim Landesamt für Einwanderung (LEA) beantragen.

Sie müssen sich nicht unmittelbar als Kriegsgeflüchtete:r registrieren. Sie dürfen bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bleiben. Möchten Sie jedoch länger bleiben, eine Arbeit aufnehmen, Sozialleistungen sowie eine gesundheitliche Grundversorgung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich registrieren lassen und einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

Eine Übersicht über die wichtigsten Schritte nach der Ankunft in Berlin liefert diese Grafik.

Wer ist begünstigt?

Grundlage ist der Beschluss des Rats der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vom 04.03.2022.

Von diesem Beschluss erfasst sind
  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten,
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben,
  • Familienangehörige des genannten Personenkreises sowie
  • Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Ukrainische Geflüchtete, die bereits einen Aufenthaltstitel als Geflüchtete bspw. in Polen haben, können unter den gleichen Bedingungen den Aufenthaltstitel in Deutschland bekommen, wie Geflüchtete, die direkt aus der Ukraine kommen.

Wer kann in Berlin den Antrag online beim LEA stellen?

Geflüchtete aus der Ukraine können in Berlin den Antrag nur dann online stellen, wenn sie bereits durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder eine andere Behörde nach Berlin verteilt wurden (Verteilentscheidung).

Registrierung als Kriegsgeflüchtete

Im Ankunftszentrum in Tegel wird ermittelt, ob Sie in Berlin bleiben können oder einem anderen Bundesland zugewiesen werden.

  • Wenn Sie in Berlin Verwandte oder enge Freunde haben, teilen Sie dies bitte im Ankunftszentrum mit. In der Regel können Sie bei bestehenden Verwandtschaftsverhältnissen in Berlin bleiben, wenn Ihre Ehe- oder Lebenspartner:in, Ihre Kinder, Eltern oder unverheiratete minderjährige Geschwister schon in Berlin leben. Bei Verwandtschaft zweiten Grades (Großeltern oder Enkelkinder) wird geprüft, ob diese vollständig oder größtenteils von dem in Berlin lebenden Teil der Familie abhängig waren (wirtschaftliche Abhängigkeit, Wohnraumabhängigkeit, Abhängigkeit wegen Pflege etc.). Diese Abhängigkeit muss nachgewiesen werden.
  • Außerdem können Sie in Berlin bleiben, wenn Sie eine dauerhafte Unterkunft oder eine Arbeitsstelle in Berlin gefunden haben.
  • Auch eine Trans* oder Inter* Identität führt zu einer Zuteilung nach Berlin.
  • Wenn Sie als nicht-ukrainische:r Staatsbürger:in am 24. Februar 2022 in der Ukraine studiert haben und Ihr Studium in Berlin fortsetzen möchten, können Sie den Online-Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Dafür müssen Sie sich vorab im Ankunftszentrum Tegel registrieren und Berlin zugewiesen werden. Sollten Sie keine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums oder einer Ausbildung (§16b AufenthG) beantragen. Diese erfordert u.a. die Zulassung zum Studium bzw. zu studienvorbereitenden Maßnahmen, wie den Besuch eines Studienkollegs, und einen Nachweis zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Können Sie diese Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllen, wird Ihnen zunächst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen Sie bitte online einen Antrag beim LEA.

Nach dem Absenden Ihrer Daten wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt. Mit diesem PDF-Dokument wird Ihnen der erlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet und das Recht zur Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit bescheinigt.
  • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.

Bitte beachten Sie: Die Rechtsfolge des erlaubten Aufenthalts und der Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit tritt mit dem Online-Antrag nur dann ein, wenn Sie zu dem oben genannten Personenkreis gehören.

Das LEA wird Ihnen per E-Mail einen Termin an die im Online-Antrag angegebene E-Mail-Adresse zuschicken. Bitte kontrollieren Sie deshalb neben Ihrem Posteingang regelmäßig auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Es kann allerdings einige Zeit dauern, bis Sie den Termin erhalten. Wir bitten hierfür um Verständnis und Geduld.

Sind Vorsprachen für die Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis auch ohne Online-Antrag und Termin möglich?

Bitte sprechen Sie nicht ohne Termin beim LEA vor, wir werden Sie nicht bedienen können.

Wenn Sie den Antrag online gestellt haben, verfügen Sie bis zum Termin über einen rechtmäßigen Aufenthalt und dürfen auch schon vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis arbeiten.
Das können Sie mit der Bescheinigung, die Sie sich am Ende des Online-Antrags herunterladen müssen, auch nachweisen.

Wie wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert?

Am 05.12.2023 ist die „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)“ in Kraft getreten. Damit wurden alle Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.

Sie haben weitere Fragen?

  • Bitte lesen Sie unbedingt unsere FAQ, die alle wesentlichen Fragen beantworten.

Zum Online-Antrag für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine