Urkundenbestellung

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Sie möchten eine Urkunde direkt bestellen oder benötigen zunächst Informationen, bei welchem Standesamt Sie die gewünschte Urkunde erhalten können? Dann sind Sie hier richtig.

Eine Urkunde beweist die Geburt, die Eheschließung/ Lebenspartnerschaftsbegründung oder den Tod eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Registers eine Urkunde ausstellen lassen.

Für die Beantragung einer Urkunde muss Ihnen das zuständige Standesamt bekannt sein. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde, geheiratet / die Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist und das den Personenstandsfall entsprechend beurkundet hat.

Sollte Ihnen diese Information bereits vorliegen, können Sie im Folgenden eine Urkunde direkt online bestellen.

Sollte Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt sein, haben Sie auf dieser Seite die Möglichkeit, selbst nach der heutigen Standesamtsbezeichnung zu recherchieren oder die Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts kostenpflichtig zu beaufragen.

Urkundenbestellung

Sollte Ihnen das zuständige Standesamt bereits bekannt sein, können Sie hier die gewünschte Urkunde direkt online bestellen:

Bitte beachten Sie bei Ihrer Urkundenanforderung die geltenden Archivfristen.
Diese lauten:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Fristen befinden sich die entsprechenden Register nicht mehr in den bezirklichen Standesämtern, sondern beim Landesarchiv Berlin. Bitte richten Sie sich nach Ablauf dieser Fristen mit Ihrem Anliegen direkt an das Landesarchiv Berlin.

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit – abhängig von der personellen Besetzung – mehrere Wochen betragen kann. Wir bitten von Rückfragen zum Sachstand abzusehen, da dies die Bearbeitung verzögert.

Bitte bestellen Sie die Urkunden nur einmal in gewünschter Anzahl. Jede erneute Bestellung einer Urkunde wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Historie der Berliner Standesämter

Um eine Urkunde bestellen zu können, ist es zwingend erforderlich zu wissen, bei welchem Standesamt die gewünschte Urkunde erhältlich ist bzw. welches Standesamt das fragliche Register führt, aus welchem die Urkunde erstellt werden soll. Das heute zuständige Standesamt zu ermitteln, ist aufgrund der Historie Berlins und damit verbunden der Historie der Berliner Standesämter jedoch mitunter nicht ganz einfach. Um diese dennoch nachvollziehen zu können, finden Sie im Folgenden einen kleinen historischen Abriss:

Weitere Informationen

Das heute zuständige Standesamt

Wenn Sie eine Urkunde anfordern möchten, Ihnen jedoch lediglich die ehemalige Bezeichnung des Ereignisorts oder des Standesamts bekannt ist, können Sie hier in der zur Verfügung gestellten Übersicht selbstständig nach der heutigen Standesamtsbezeichnung recherchieren.

  • Übersicht über alle ehemaligen Standesamtsbezeichnungen

    PDF-Dokument (138.3 kB)

Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts beauftragen

Sollte Ihnen die (ehemalige) Bezeichnung des Standesamts gänzlich unbekannt sein und Sie lediglich wissen, dass der Ereignisort Berlin lautet, dann können Sie hier eine zentrale Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts in Auftrag geben.
Sie können sowohl nach Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- als auch Sterbeeinträgen Berlinweit suchen lassen. Hierfür geben Sie alle Ihnen bekannten Angaben wie Namen, Geburts-, Ehe-, oder Sterbedatum sowie den Ereignisort Berlin an. Umso mehr Daten Ihnen bekannt sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Eintrag gefunden wird.

Sollten Ihnen (alte) Urkunden vorliegen, können Sie diese im Antragsformular hochladen. Die daraus hervorgehenden Daten können die Ermittlung gegebenenfalls erleichtern und beschleunigen.
Die Berlinweite Suche wird im Auftrag aller Berliner Standesämter durch das Standesamt I in Berlin zentral durchgeführt. Die Datenschutzerklärung im Rahmen der Beauftragung der zentralen Ermittlung bezieht sich daher allein auf das Standesamt I in Berlin.

Antragsformulare: Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamts

Hier können Sie die Suche nach dem zuständigen Berliner Bezirksstandesamt kostenpflichtig beauftragen.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Urkundenbestellung!

FAQ

  • Wo kann ich eine Urkunde bestellen?

    Für die Beantragung einer Urkunde ist es zwingend erforderlich, dass Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist. Eine Urkunde erhalten Sie grundsätzlich nur bei dem Standesamt, welches den entsprechenden Personenstandsfall beurkundet hat. Die Urkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde, geheiratet / die Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist. Sie können eine Urkunde online, postalisch oder per E-Mail beantragen.

  • Wie finde ich heraus, welches das zuständige Standesamt ist?

    Wenn Sie nicht wissen, in welchem Bezirk die Person, zu der Sie eine Urkunde benötigen, geboren wurde, geheiratet / die Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist, dann können Sie auf dieser Webseite entweder selbst nach dem heute zuständigen Standesamt recherchieren oder einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben.

  • Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu erhalten?

    Eine Urkunde kann beantragt werden von:

    • der beurkundeten Person selbst
    • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • der Ehefrau/ dem Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
    • Geschwistern, sofern es sich um einen Geburten- oder Sterbeeintrag handelt und sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
    • Personen, die im Besitz einer Vollmacht sind
    • Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können
  • Welche Unterlagen werden für eine Urkundenbestellung benötigt?

    Wenn Sie eine Urkunde für sich selbst beantragen, müssen sie lediglich Ihre Identität nachweisen; ein Personalausweis oder Reisepass ist somit erforderlich.
    Bestellen Sie eine Urkunde einer anderen Person, müssen Sie nachweisen, dass Sie zum Erhalt der Urkunde berechtigt sind. Dies können Sie z.B. durch:

    • eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
    • einen Nachweis des berechtigten Interesses, z.B. durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug
    • eine Vollmacht
  • In welchen Fällen muss ich mich an das Landesarchiv wenden?

    Alle Personenstandregister werden nach Ablauf folgender Fristen an das Landesarchiv Berlin übergeben werden:

    • Geburtenregister nach 110 Jahre
    • Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren
    • Sterberegister nach 30 Jahren

    Nach Ablauf dieser Fristen können die Standesämter keine Urkunden mehr ausstellen. Auch durch das Landesarchiv werden keine Urkunden ausgestellt. Es ist dort aber möglich, Kopien der Einträge oder Einsicht in diese zu erhalten.
    Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesarchivs Berlin:

  • Was kostet eine Urkunde und wie kann ich bezahlen?

    Eine Urkunde kostet 12 Euro. Jede weitere Urkunde des gleichen Typs bei gleichzeitiger Bestellung kostet 6 Euro. Wenn Sie eine Urkunde online bestellen, haben Sie die Möglichkeit online per ePayment (Kreditkarte oder Direktüberweisung) zu zahlen. Sie können aber auch die Zahlweise Vorkasse wählen.

    Vor Ort im Standesamt haben Sie in der Regel die Möglichkeiten in Bar oder mit der EC-Karte zu bezahlen.

  • Welche unterschiedlichen Arten von Urkunden gibt es?

    Sie können folgende Urkunden im Standesamt erhalten:

    • deutschsprachige Urkunden im DIN A4 Format sowie im Stammbuchformat (Din A5)
    • mehrsprachige/ internationale Urkunden in DIN A4
    • einen Auszug aus dem Register (mit Hinweisteil), in Din A4 (meist mehrseitig)
    • Bescheinigung über die Geburtszeit in DIN A4
    • Kostenfreie deutschsprachige Urkunden in DIN A4 für Sozialversicherungszwecke
    • Deutschsprachige Urkunden in DIN A4 mit reduziertem Inhalt (wahlweise ohne Angabe der Eltern, ohne Angabe der Religion, ohne Angabe des Geschlechts)

    Bitte beachten Sie, dass Sie unter bestimmten Umständen keine mehrsprachige/ internationale Urkunde erhalten können. Und zwar, wenn die beurkundete Person einen Vatersnamen führt, da dieser Namensbestandteil im internationalen Vordruck nicht ausgewiesen werden kann. Zudem kann die internationale Eheurkunde zum jetzigen Zeitpunkt nach aktueller Rechtslage nur für verschieden geschlechtliche Paare ausgestellt werden. Dies liegt daran, dass nicht in allen Staaten, die dem „Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ beigetreten sind, eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen werden kann. Daher ermöglicht es der einheitliche Vordruck nicht, zwei Eheschließende gleichen Geschlechts einzutragen.

    Gleichgeschlechtliche Paare können daher nur eine deutschsprachige Urkunde erhalten und müssten diese ggf. bei Bedarf entsprechend übersetzen lassen.

    Folglich können auch Lebenspartnerschaftsurkunden nicht international/ mehrsprachig ausgestellt werden.

  • Welche Sprachen werden auf der internationalen / mehrsprachigen Urkunde abgebildet?

    Der Vordruck ist mehrsprachig in den Sprachen der dem “Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern” beigetretenen Staaten gefasst. Folgende Sprachen werden abgebildet: Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Türkisch, Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Litauisch/Lettisch, Rumänisch, Estnisch und Bulgarisch.