Als eines der ersten Bundesländer hat Berlin im Jahr 1997 das Instrument der Hochschulverträge eingeführt und seitdem kontinuierlich eingesetzt, erweitert und entwickelt. Hintergrund war, den Berliner Hochschulen Planungssicherheit und Kontinuität in der Finanzierung zu gewährleisten.
Die bis dahin erfolgte Input-Steuerung wurde durch die Output-Steuerung ersetzt. Dies bedeutet, dass das Land die Höhe seines Zuschusses von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig macht, die mit den Hochschulen ausgehandelt werden. Die Ergebnisse werden in den jährlichen Leistungsberichten dokumentiert.
Vor Unterzeichnung bedürfen die Hochschulverträge der Zustimmung des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses.
Die einzelnen Vertragsfassungen für die Vertragszeiträume 2024-2028, 2018-2022, 2014-2017, 2010 bis 2013 und 2006-2009 finden Sie hier.