Partizipationsfonds nach § 34 Landesgleichberechtigungsgesetz

Förderaufruf zum Berliner Partizipationsfonds nach § 34 LGBG

Mit der Einrichtung eines Partizipationsfonds nach § 34 LGBG fördert die für Soziales zuständige Senatsverwaltung Projekte, die die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zum Ziel haben.

Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH übernimmt die administrative und zuwendungsrechtliche Verwaltung des Fonds. Ein Förderbeirat, der in das Antragsverfahen eingebunden ist, wird über die Zuwendungen maßgeblich mitentscheiden. Das Ziel ist es, ein weitestgehend niedrigschwelliges und barrierefreies Antragsverfahren für Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen zu erreichen.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die gemäß ihrer Satzung die Belange von Menschen mit Behinderungen fördern und ihre Interessen auf der Berliner Landes- oder Bezirksebene vertreten. Insbesondere werden Selbstvertretungsorganisationen, die von Menschen mit Behinderungen geleitet und verwaltet werden, ermutigt, sich zu beteiligen.

In der nun gestarteten ersten Förderrunde können im Zeitraum vom 02. Mai bis zum 09. Juni 2024 Anträge auf Projektförderung über das Antrags-Portal ProDaBa gestellt werden.

Antragsverfahren
Nach der Registrierung Ihrer Organisation im Antrags-Portal können Sie den Antrag auf Projektförderung online ausfüllen und einreichen.

Beratung und Kontakt
Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie per E-Mail unter bpf@gsub.de oder telefonisch über die Servicenummer Tel. 030 284 00 9551 (montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr). Nach vorheriger Absprache ist auch eine persönliche Beratung oder Videokonferenz möglich.

Rechtliche Grundlagen

  • Förderrichtlinie Partizipationsfonds

    PDF-Dokument (237.3 kB)

  • Partizipationsfondsverordnung (PartFondsV)

    PDF-Dokument (165.0 kB)