Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Sofern zum Termin mehr als 4 volljährige Personen erscheinen, wird um die Buchung mehrerer Termine (pro vier Personen) gebeten.
Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, werden Sie um unverzügliche Absage gebeten.
Erforderliche Unterlagen:
Sterbenachweis (wenn vorhanden)
Die Vorlage der Sterbeurkunde ist nicht zwingend erforderlich.
Ist keine Sterbeurkunde vorhanden, ist es notwendig, dass Sie den vollständigen Namen (mit Geburtsnamen), das Sterbedatum und den letzten Wohnort der verstorbenen Person angeben.
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