Allgemeine Zuständigkeit

Die folgenden (zivilrechtlichen) Aufgaben (Zuständigkeiten) werden in Berlin von allen Amtsgerichten für den jeweiligen Gerichtsbezirk wahrgenommen.

  • Beratungshilfe
  • Betreuungssachen
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Grundbuchsachen
  • Insolvenzsachen (Verbraucherinsolvenzen)
  • Kirchenaustritte
  • Mediationen
  • Nachlasssachen
  • Wohnungseigentumssachen
  • Zivilprozessverfahren
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
  • Zwangsvollstreckung

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Aufgaben erfahren Sie
im Serviceportal unseres Hauses

Ausgelagerte Zuständigkeiten