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Downloadbereich Übernachtungsteuer (City Tax)
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Seit dem 1. April 2024 unterliegen auch berufliche Aufwendungen für entgeltliche Übernachtungen der Übernachtungsteuer. Für Übernachtungen, die bis zum 31. März 2024 rechtsverbindlich vereinbart worden sind, jedoch erst danach tatsächlich durchgeführt werden, gilt aus Vertrauensschutzgründen eine Übergangsregelung. Hier ist das Gesetz in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Unter die Übergangsregelung fallende beruflich veranlasste Übernachtungen unterliegen daher bei entsprechendem Nachweis nicht der Übernachtungsteuer. Kann der Übernachtungspreis noch geändert werden, z. B. aufgrund einer vertraglichen Öffnungsklausel für Steuererhöhungen und/oder zusätzliche Aufwandsteuern, liegt insoweit keine rechtsverbindliche Vereinbarung vor. Es gilt dann die neue Rechtslage, so dass beruflich veranlasste Übernachtungsaufwendungen zu besteuern sind.
Zur geplanten Änderung des Übernachtungsteuergesetzes zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026 siehe die Pressemitteilung vom 26. November 2024. Zeitnah nach der Verkündung des Gesetzes werden die Informationen in den FAQ und dem Downloadbereich sowie der „Leitfaden Übernachtungsteuer“ aktualisiert.
Die Übernachtungsteuer wird in Berlin zentral verwaltet. Zuständig hierfür ist das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt unter der Rufnummer (030) 9024 26700 und über das „ELSTER-Kontaktformular für steuerliche Fragen“ unter http://www.elster.de/finanzamt.
Antworten auf Fragen zur Übernachtungsteuer in Berlin finden Sie in unserem Leitfaden im Downloadbereich Übernachtungsteuer (City Tax).
Die Übernachtungsteuer wird in Berlin auf Grund des Übernachtungsteuergesetzes erhoben.
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf