Historie des Schöffenamtes

Historie

Schöffenamt: Ein Erbe der politischen Aufklärung

Das Schöffenamt, wie es auch heute in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, geht auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert zurück. Sie ist Ergebnis der Emanzipation des Bürgertums. Mit der Paulskirchenverfassung im Jahre 1849 wurde die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung verfassungsrechtlich garantiert. 1922 übernahmen erstmalig Frauen das Ehrenamt. Die Mitwirkung von Nichtjuristen an Gerichtsverhandlungen sollte den Einfluss der Berufsrichter einschränken und ein lebensnahes Verständnis in die Urteilsfindung einfließen lassen.

Historischer Ursprung des Schöffendienstes

Der Begriff Schöffe stammt aus dem späten 8. Jahrhundert. Er wird abgeleitet aus dem althochdeutschen Wort „sceffino“ oder „scaffin“, was so viel bedeutet wie „der Anordnende“. Ursprünglich war die Gerichtsbarkeit Angelegenheit eines gesamten Dorfes oder einer Region, zu deren Mitwirkung alle volljährigen Männer verpflichtet waren.

Ab dem 15. Jahrhundert kam es zu einer schrittweisen Verdrängung der Schöffen, da diese zumeist weder lesen noch schreiben konnten. An die Stelle der Schöffen rückten nunmehr studierte Juristen, die häufig dem Adel angehörten.

Heute: Repräsentanten des Volkes

Seit den 70er Jahren gab es zahlreiche Reformen des Schöffendienstes. Schöffinnen und Schöffen tragen heute wesentlich dazu bei, dass Urteile „Im Namen des Volkes“ ergehen. Sie sind Repräsentanten aus der Mitte der Bevölkerung, die an Verhandlungen teilnehmen und gleichberechtigt mit Berufsrichtern Urteile fällen.

Das Schöffenamt ist demnach ein ganz besonderes Ehrenamt. Es ist ein zentraler Baustein unseres Justizsystems.