Die Berliner Verwaltung und das Wahlsystem in DGS

Der Berliner Senat

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Videolänge: 3:30 Minuten

Berliner Senat

Die Landesregierung des Stadtstaates Berlin heißt Senat. Der Senat ist als ausführende Gewalt (Exekutive) für die Gestaltung der Landespolitik zuständig und steht an der Spitze der Verwaltung.

Der Senat von Berlin besteht aus der Regierenden Bürgermeisterin und höchstens zehn Senator:innen. Das Abgeordnetenhaus wählt die Regierende Bürgermeisterin, die die weiteren Senatsmitglieder ernennt. Die Regierende Bürgermeisterin hat innerhalb des Senats eine herausgehobene Stellung. Sie bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und leitet die Regierungsgeschäfte.

Die Senator:innen sind für unterschiedliche Fachbereiche (Senatsverwaltungen) zuständig, z. B. für Finanzen, Soziales, Bildung oder Stadtentwicklung. Gemeinsam beraten die Senatsmitglieder über politische Themen und Gesetzentwürfe. Diese müssen dem Abgeordnetenhaus als gesetzgebende Gewalt (Legislative) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die Regierung benötigt im Parlament eine Mehrheit, die ihren Vorschlägen zustimmt. Da nur selten eine Partei alleine über diese Mehrheit im Parlament verfügt, geht in aller Regel die stärkste Partei mit mindestens einer weiteren Partei eine Koalition ein. Zu Beginn der Legislaturperiode schließen die Koalitionspartner eine Vereinbarung darüber, welche Ziele sie gemeinsam umsetzen wollen. Bei der Aushandlung dieses Koalitionsvertrages müssen die unterschiedlichen Parteien Rücksicht aufeinander nehmen und Kompromisse eingehen.

Übersicht der Berliner Senator:innen

Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltung

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Videolänge: 2:43 Minuten

Hauptverwaltung und Bezirksverwaltung

Die Verwaltung Berlins ist zweistufig aufgebaut. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen.

Die Hauptverwaltung bildet die übergreifende Stufe der Verwaltung. Zu ihr gehören die Senatsverwaltungen und die ihr nachgeordneten Behörden. Die Hauptverwaltung ist für alle Bereiche zuständig, die für ganz Berlin von Bedeutung sind, beispielsweise die Polizei, die Finanzen und die Justiz. Geleitet wird die Hauptverwaltung von der Berliner Landesregierung, dem Senat, an dessen Spitze die Regierende Bürgermeisterin steht.

Die zwölf Bezirksverwaltungen bilden die untere Stufe der Verwaltung. Die Bezirksverwaltungen sind vorrangig für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, wie etwa die Kultur, die Grünflächen oder die Schulen. Die Bezirksverwaltung besteht jeweils aus der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt. Das Bezirksamt ist eine kollegiale Verwaltungsbehörde, bestehend aus den Bezirksbürgermeister:innen und den Stadträt:innen.

Durch die zweistufige Verwaltung ist jeder Bezirk gleichzeitig eine Kommune.

Die Berliner Bezirksbürgermeister:innen kommen im Rat der Bürgermeister regelmäßig mit der Regierenden Bürgermeisterin zusammen, um über grundsätzliche Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung zu beraten.

Übersicht der Berliner Bezirke

Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Senatsverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen

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Videolänge: 3:05 Minuten

Senatsverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen

Im zweistufig gegliederten Verwaltungsaufbau Berlins gehören die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Einrichtungen zur Hauptverwaltung. Diese nimmt alle Aufgaben wahr, die für ganz Berlin von Bedeutung sind und übergreifend oder einheitlich geregelt werden sollen.

Die Senatsverwaltungen werden von den Mitgliedern der Berliner Landesregierung, dem Senat, geleitet. Jeder Senatorin und jedem Senator untersteht jeweils eine Senatsverwaltung (Ressort). Sie sind vom Aufbau und der Organisation vergleichbar mit den Ministerien in den Flächenländern. Zu den klassischen Ressorts zählt beispielsweise die Senatsverwaltung für Finanzen. Der genaue Zuschnitt der einzelnen Senatsverwaltungen und Zuständigkeiten erfolgt in der Regel mit Beginn einer neuen Wahlperiode (Legislaturperiode).

Übersicht der Berliner Senatsverwaltungen

Ebenfalls zur Hauptverwaltung gehören knapp 40 den Senatsverwaltungen nachgeordnete Einrichtungen, Ämter und Behörden. Diese sind in ihrer Arbeitsweise selbstständig, unterliegen aber jeweils der Dienst- und Fachaufsicht einer Senatsverwaltung. So ist beispielsweise die Berliner Feuerwehr der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport nachgeordnet, während die Berliner Landeszentrale für politische Bildung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachgeordnet ist.

Gliederung der Berliner Verwaltung

Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Das Berliner Abgeordnetenhaus

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Videolänge: 2:13 Minuten

Berliner Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus von Berlin (AGH Berlin) ist das Landesparlament und deren oberstes Verfassungsorgan. Zu den Aufgaben des Abgeordnetenhauses gehört die Kontrolle des Berliner Senats und die Wahl der Regierenden Bürgermeisterin. Das Abgeordnetenhaus ist für die Gesetzgebung zuständig, das heißt es verabschiedet z. B. den Berliner Landeshaushalt.

Das Abgeordnetenhaus setzt sich nach der letzten Wahl am 26. September 2021 aus 147 Mitgliedern zusammen; für die Parteien gilt eine Fünf-Prozent-Klausel. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre, sie kann jedoch durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten oder per Volksentscheid vorzeitig beendet werden.

Zur Webseite des Berliner Abgeordnetenhauses

Das Berliner Wahlsystem

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Videolänge: 5:50 Minuten

Berliner Wahlsystem

Die Wahlen zum Landesparlament (Abgeordnetenhaus) und zu den zwölf Bezirksparlamenten (Bezirksverordnetenversammlungen) finden zeitgleich alle fünf Jahre statt. Die Abgeordneten und Parteien werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

An der Wahl zum Abgeordnetenhaus dürfen alle in Berlin wohnhaften deutschen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren teilnehmen. Alle wahlberechtigten Personen dürfen sich auch selbst zur Wahl stellen.

Erststimme
Alle Wähler:innen haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Kandidat oder eine Kandidatin aus einem der 78 Berliner Wahlkreise direkt ins Parlament gewählt. Erhält er oder sie genügend Stimmen, hat er/sie ein Direktmandat erworben.

Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme ist entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto stärker ist sie im Abgeordnetenhaus vertreten. Bekommt eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen (Sperrklausel), erhält die Partei keine Sitze im Abgeordnetenhaus. Diese Partei wird nur dann bei der Sitzverteilung berücksichtigt, wenn mindestens eine Kandidatin oder ein Kandidat der Partei ein Direktmandat erworben hat.

Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)
An den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen alle in Berlin wohnhaften Deutschen sowie Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus der Europäischen Union (EU) ab 16 Jahren teilnehmen. Gewählt wird hier nach dem reinen Verhältniswahlrecht. Es kann nur eine Stimme abgegeben werden. Es werden keine Personen, sondern nur Parteien oder Wählergemeinschaften gewählt. Bekommt eine Partei oder Wählergemeinschaft weniger als drei Prozent der Stimmen, kann sie niemanden in die Bezirksverordnetenversammlung entsenden.

Text: © Berliner Landeszentrale für politische Bildung