Neufassung der Grundstücksordnung beschlossen

Pressemitteilung vom 20.02.2024

Aus der Sitzung des Senats am 20. Februar 2024:

Die vorgelegte Verwaltungsvorschrift greift eine frühere Praxis auf. Bereits vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 1989 existierte eine Verwaltungsvorschrift auf dem Gebiet des Grundstückswesens. Nach dem 1. Januar 1990 wurden die Vorschriften nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung von den Dienststellen das Landes Berlin zum Teil modifiziert weiterhin angewendet. Es wurde allerdings keine weitere entsprechende Verwaltungsvorschrift erlassen. Auf Grund zahlreicher Änderungen auf dem Gebiet des Grundstückswesens in den letzten Jahren wird es zur Orientierung der vermögensverwaltenden Stellen im Land Berlin als hilfreich angesehen, eine aktualisierte Verwaltungsvorschrift (Grundstücksordnung-GrO) zu erlassen.

Der Berliner Senat hat daher in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 die Vorlage zur Verwaltungsvorschrift über den Umgang mit Grundstücken im unmittelbaren oder künftigen Eigentum des Landes Berlin der Senatsverwaltung für Finanzen beschlossen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.