Insolvenzen vermeiden – Arbeitsplätze erhalten: Senat beschließt Erlass von Sondernutzungsgebühren bis Ende 2024

Pressemitteilung vom 19.12.2023

Aus der Sitzung des Senats am 19. Dezember 2023:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, beschlossen, dass das Land Berlin die Gastronomie, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel und die Kultur- und Kreativwirtschaft im kommenden Jahr 2024 von der Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland befreit. Die aus dem Erlass resultierenden Einnahmeverluste für die Bezirke werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen ausgeglichen.

Die Bezirksämter können darüber hinaus in eigenem Ermessen entsprechende Sondernutzungsgebühren, die ab Mai 2023 erhoben worden sind, rückwirkend erstatten. Hinsichtlich der daraus nachweislich entstandenen Einnahmeausfälle wird die Senatsverwaltung für Finanzen für eine Kompensation sorgen.

Die außergewöhnliche Vielfalt des Angebots an Gastronomie und Einzelhandelsgeschäften sowie die zahlreichen Berliner Volksfeste sind ein wichtiger Aspekt für die Attraktivität und Erlebnisvielfalt Berlins. Zudem stärkt der Erhalt von Gewerbebetrieben und die Vermeidung von Insolvenzen sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen, auch unter Berücksichtigung von Sozialabgaben und Steuern, die Wirtschaftskraft Berlins.

Mit Unterstützung der Bezirksämter werden die Betriebe oder Veranstalter, die Straßenland in Anspruch nehmen, nunmehr von einer finanziellen Belastung befreit.