Novellierung des Berliner Stiftungsgesetzes

Pressemitteilung vom 19.12.2023

Aus der Sitzung des Senats am 19. Dezember 2023:

Der Senat von Berlin hat heute den von der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Berliner Stiftungsgesetzes beschlossen und an das Abgeordnetenhaus von Berlin zur Beschlussfassung weitergeleitet. Der Gesetzentwurf setzt die notwendige Anpassung des Berliner Stiftungsgesetzes an die Reform des Stiftungszivilrechts um.
Das Stiftungszivilrecht ist seit dem 1. Juli 2023 abschließend in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und damit bundeseinheitlich geregelt. Das Berliner Stiftungsgesetz, das bislang auch Teile des Stiftungszivilrechts geregelt hat, ist daher entsprechend anzupassen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Gelegenheit für weitere Anpassungen im Sinne insbesondere der Anwenderfreundlichkeit genutzt und zudem wird Folgeänderungen in der Verwaltungsgebührenordnung Rechnung getragen.