Kapitalverzinsung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe und der Berliner Wasserbetriebe für 2024 festgelegt

Pressemitteilung vom 12.12.2023

Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2023:

Der Senat hat heute auf Vorlage der zuständigen Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, die Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2024 erlassen. Das betriebsnotwendige Kapital der BSR und der BWB ist jeweils mit drei Prozent zu verzinsen. Grundlage für die Verordnung ist § 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG). Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlauf¬vermögen und dem Abzugskapital.

Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey: „Mit der Festlegung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals auf drei Prozent für das Jahr 2024 sorgen wir für Preisstabilität bei den Berliner Wasserbetrieben und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben. Die Berlinerinnen und Berliner können weiterhin mit niedrigen Gebühren rechnen. Das ist angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten in vielen Bereichen eine gute Nachricht.“